Mehr als nur fragwürdige "Erziehungsmethoden" soll ein 55-jähriger Vietnamese in Graz praktiziert haben. Dafür musste sich der dreifache Familienvater nun auch vor dem Straflandesgericht verantworten.
Der Anklage zufolge soll der Mann, der als Küchengehilfe tätig ist, seine damals 16-jährige Tochter mit einem japanischen Küchenmesser bedroht haben, berichtet die "Krone". Er soll angekündigt haben, ihr die Gliedmaßen abzutrennen und sie zu töten. Danach soll er sie auch gewürgt haben.
Noch schlimmer soll es jedoch den Sohn der Familie getroffen haben. Diesen dürfte der Vater seit dessen elftem Lebensjahr über mehrere Jahre hinweg drangsaliert haben. Der 55-Jährige soll den Jungen gewürgt und geschlagen haben. Für letzteres habe er unter anderem einen Kochlöffel verwendet.
Die "Krone" berichtet zudem auch von "Waterboarding". An einem Tag habe der Vietnamese den Sohn ins Badezimmer gezerrt, ihn unter die Dusche gestellt und ihm die aufgedrehte Brause so ins Gesicht gedrückt, dass der Junge kaum Luft bekommen habe. Außerdem habe er seinem Sohn gewaltsam die Haare abrasiert.
Seit der Mann vom Jugendamt weggewiesen wurde, lebt er getrennt von seiner Familie. Trotz der räumlichen Trennung sei die Beziehung mit seiner Gattin noch aufrecht, daran wolle der Angeklagte auch in Zukunft nichts ändern. Seine Frau bestätigte, dass auch sie sich nicht von dem Beschuldigten trennen möchte. Auch die Kinder wären gerne wieder mit ihrem Vater vereint.
Angesichts dessen bot die Richterin dem 55-Jährigen einen außergerichtlichen Tatausgleich an. Laut dem Gesetzgeber sei in gewissen Fällen die Familie wichtiger als eine Bestrafung, argumentierte die Vorsitzende. Diese Chance wolle sie dem Angeklagten ermöglichen.
Gemeinsam mit seiner Familie muss der Mann nun ein Programm beim Verein Neustart absolvieren. Der Richterin zufolge sei dies oft härter als eine Bestrafung. Denn: "Dort müssen Sie sich nämlich intensiv mit sich selbst beschäftigen", betonte die Richterin. "Wenn’s nicht hinhaut, sitzen Sie aber wieder bei mir", gab sie dem Angeklagten abschließend zu bedenken.