Neun Verwaltungsstrafen

Wegen 828 Euro – kein Austro-Pass für ORF-Moderatorin

Seit mehr als 50 Jahren lebt ORF-Journalistin Ani Gülgün-Mayr in Österreich, nun will sie auch Österreicherin werden. Die MA 35 lehnte ab.
Wien Heute
16.09.2026, 19:08
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Sie moderierte im ORF "Heimat, fremde Heimat", berichtet seit Jahren über Kunst und Kultur und war sogar in einer TV-Sendung zu sehen, in der Menschen Deutsch lernen konnten. Doch ausgerechnet ihr eigener Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft entwickelt sich für Ani Gülgün-Mayr (56) zur bürokratischen Odyssee.

Wie der "Falter" berichtet, teilte die MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) der ORF-Journalistin nun in einem fünfseitigen Schreiben mit: "Das Amt der Wiener Landesregierung teilt mit, dass eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Sie derzeit nicht möglich ist".

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Neun Verkehrsdelikte werden zum Problem

Grund dafür sind laut "Falter" neun Verwaltungsübertretungen. Darunter finden sich etwa Parken außerhalb einer Bodenmarkierung, Parken ohne Parkschein oder in einer Ladezone sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen um elf beziehungsweise 16 km/h. Auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz und ein Verstoß gegen eine Einbahn werden angeführt. Die dafür verhängten Strafen lagen dem Bericht zufolge zwischen 48 und 160 Euro.

Doch genau diese Vergehen werden für Gülgün-Mayr nun bei ihrem Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft zum Problem. Die MA 35 prüft im Verfahren auch das sogenannte "Wohlverhalten". Demnach muss ein Antragsteller aufgrund seines bisherigen Verhaltens Gewähr dafür bieten, keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darzustellen.

MA 35 sieht "keine positive Zukunftsprognose"

Im Fall der ORF-Journalistin kommt die Behörde zum Schluss, es könne "derzeit keine positive Zukunftsprognose abgegeben werden". Besonders pikant: Zumindest eines der Verkehrsdelikte soll Gülgün-Mayr gar nicht selbst begangen haben. Laut "Falter" saß ihr Sohn am Steuer. Das entsprechende Verwaltungsstrafverfahren wurde am 27. August eingestellt.

Bei einem weiteren beanstandeten Vorfall soll sich die Journalistin gar nicht in Österreich befunden haben. Flugbuchungen würden das belegen. "Wenn ein Strafzettel kam", erzählt sie dem "Falter", "habe ich ihn eben bezahlt." Dabei sei es für sie nicht entscheidend gewesen, ob sie selbst oder ihr Sohn gefahren sei. "Wer setzt sich wegen 48 oder 98 Euro mit der eigenen Familie zusammen und eröffnet ein Ermittlungsverfahren?", fragt Gülgün-Mayr.

Angeblich fehlende Deutschkenntnisse

Es ist nicht die erste kuriose Wendung in ihrem Einbürgerungsverfahren. Bereits im Juni hatte der "Falter" über den Fall berichtet. Damals teilte die MA 35 Gülgün-Mayr zunächst mit, dass sie den notwendigen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse nicht erbracht habe.

Ausgerechnet bei einer Frau, die seit Jahrzehnten als Journalistin in Österreich arbeitet und während der Corona-Pandemie eine ORF-Sendung moderierte, mit der Menschen Deutsch lernen konnten. "Ich bin sprachlos", sagte Gülgün-Mayr damals dem "Falter". Wenig später folgte die Kehrtwende: Die MA 35 entschuldigte sich. Die entsprechenden Zeugnisse seien übersehen worden, die Deutschkenntnisse damit sehr wohl belegt.

Seit 1972 in Österreich

Gülgün-Mayr hat armenische Wurzeln und kam 1972 als Kleinkind aus Istanbul nach Wien. Ihr Vater – er war bereits als Gastarbeiter in Wien – arbeitete als Dreher, ihre Mutter als Schneiderin. Sie besuchte in Wien die Schule und studierte später Psychologie. Ab 1993 war sie beim Verein "Echo" beschäftigt, 2005 wechselte sie zum ORF und arbeitete für "Heimat, fremde Heimat". Seit dem Start von ORF III im Jahr 2011 ist sie dort in der Kulturberichterstattung tätig.

red,16.09.2026, 19:08