Seit 46 Jahren sitzt Norbert Hofer im Rollstuhl. Der 70-Jährige ist querschnittgelähmt und braucht im Alltag Unterstützung. Dafür beschäftigt er Pflegekräfte im Rahmen der persönlichen Assistenz.
"Ich bekomme vom Fonds Soziales Wien Geld, damit ich mir diese Assistenz leisten kann", erzählt Hofer im Gespräch mit "Heute".
Alles läuft offiziell ab, seine Pflegekräfte sind regulär angestellt. Und genau das sorgt jetzt für ein skurriles Problem, mit dem sich der Favoritener nicht zum ersten Mal herumschlagen muss.
Weil Hofer offiziell Löhne an die Pfleger bezahlt, wird angenommen, sie seien seine Mitarbeiter und er Unternehmer – deswegen bekommt er eine Forderung nach extra ORF-Gebühren für seine Firma.
Es ist eine Verwechslung: Er stellt keine Personen an, um Profit zu machen, sondern weil er aufgrund seiner Behinderung auf ihre Unterstützung angewiesen ist. "Beim Finanzamt scheint unter meinem Namen dennoch eine 'Lohnsumme' auf, aber ich bin kein Unternehmen", ärgert sich Hofer
Besonders eine Formulierung in dem Schreiben stößt ihm sauer auf: "Dezidiert steht in dem Brief 'für ihr Unternehmen'", sagt der Wiener, der als Privatperson sogar von der ORF-Gebühr befreit ist.
Für Hofer ist die neuerliche Vorschreibung umso unverständlicher, weil das Problem aus seiner Sicht längst bekannt sein müsste. Er habe die ORF Beitrags Service GmbH (OBS, das ist die Stelle, die ORF-Gebühren einhebt) bereits mehrfach auf den Fehler hingewiesen: "Ich habe denen schon dreimal mitgeteilt, sie sollen das vermerken! Aber immer wieder bekomme ich diese Forderung", so der 70-Jährige.
"Heute" konfrontierte die ORF Beitrags Service GmbH mit dem Fall. Dort verweist man auf die gesetzlichen Vorgaben und die Daten des Finanzministeriums.
"Die OBS ist bei der Vorschreibung des ORF-Beitrags im betrieblichen Bereich gemäß OBG an die vom Bundesministerium für Finanzen übermittelten Daten gebunden. Diese Daten basieren auf den jeweils gemeldeten Kommunalsteuerdaten (Summe der Arbeitslöhne)", heißt es in der Stellungnahme.
Werden entsprechende Daten vom Finanzministerium übermittelt, habe das OBS keine Wahl: "Werden vom Bundesministerium für Finanzen entsprechende Daten übermittelt, ist die OBS vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Vorschreibung im betrieblichen Bereich vorzunehmen."
Immerhin: Im konkreten Fall von Norbert Hofer laufen inzwischen Gespräche. Das OBS bestätigt gegenüber "Heute", bereits direkt mit dem 70-Jährigen in Kontakt zu stehen, „um den Sachverhalt einer tragfähigen Lösung zuzuführen."
Hofer will andere Betroffene wachrütteln: Er schätzt, dass alleine in Wien etwa 300 Personen in einer vergleichbaren Situation sind.