Geburtsurkunde fehlt

Wegen Bindestrich! Mädchen hat seit Wochen keinen Namen

Weil der Name eines Babys "nicht geläufig genug" sei, will das Standesamt Salzburg ihn nicht annehmen. Für eine Familie hat das massive Konsequenzen.
23.10.2026, 05:30
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Behörden-Wirrwarr lässt Eltern verzweifelt zurück: der 24.09. ist für Heidemarie D. (44) und Roland S. (36) ein besonderer Tag. Nicht nur haben die beiden an diesem Tag Geburtstag – auch ihre Tochter kam heuer an diesem Datum zur Welt. "Rianeva Viktoria" wollten die frisch gebackenen Eltern aus Oberösterreich ihre süße Tochter nennen.

Doch das Standesamt machte den beiden wortwörtlich einen Strich durch die Rechnung. Weil der Name "Rianeva" bisher offiziell noch nie verwendet wurde, hat das Standesamt Salzburg Bedenken. Während "Ria-Neva" durchaus zulässig wäre, will das Amt den Namen ohne Bindestrich nicht anerkennen.

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Drama um Babynamen

Seit ihrer Geburt am 24.09.2026 hat das kleine Mädchen von Roland und Heidemarie also offiziell keinen Namen und somit auch keine Geburtsurkunde. Die Variante mit Bindestrich ist für die kleine Familie aber keine Option. "Neva ist laut Instituten ein Vorname mit serbischen oder kroatischen Wurzeln, die haben wir nicht. Es soll ein neuer Österreichischer Name entstehen", erklärt Vater Roland im Gespräch mit "Heute".

Außerdem hätten die Eltern ihren Wunschnamen bereits prüfen lassen: "Die Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. hat dazu eine Vornamensauskunft erstellt. Sie bestätigt den Vornamencharakter, hält die geschlossene Schreibweise aufgrund der möglichen Verbindung gebräuchlicher Namenselemente für vertretbar und sieht 'Rianeva Viktoria' als eintragungsfähig an", erklärt Papa Roland.

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Probleme wegen fehlender Geburtsurkunde

"Die ausstehende Geburtsurkunde erschwert nach unserer Erfahrung weitere Schritte", wettert Vater Roland. Ohne das wichtige Dokument gibt es Probleme bei der Pflichtversicherung, bei Familienleistungen, im Melderegister, beim Staatsbürgerschaftsnachweis, der Vaterschaftsanerkennung, der gemeinsamen Obsorge und privaten Versicherungen.

"Wir haben bereits Standesämter, Bezirksverwaltungsbehörden, das Bezirksgericht beziehungsweise Pflegschaftsgericht, Landesstellen und Bundesministerien kontaktiert – doch keiner will zuständig sein."

Standesamt klärt auf

"Heute" erkundigte sich beim Standesamt Salzburg, nach den gültigen Regelungen, was die Namensvergabe angeht – prinzipiell gelten drei wichtige Regelungen, das ist auch im Personenstandsgesetz festgehalten: Der (erste) Vorname muss dem Geschlecht des Kinder entsprechen, darf dem Kindeswohl nicht abträglich sein und – für unseren Fall am wichtigsten: der Name muss gebräuchlich sein. Wie die Eltern aber selbst zugeben: Bisher gibt es den Namen "Rianeva" weltweit noch nicht. Für das Standesamt ist also klar: er ist nicht eintragungsfähig.

"Wir stellen Recherchen an, nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern weltweit", heißt es vom Standesamt. Wird der Name tatsächlich nirgends gefunden, müssen sich die Eltern für einen anderen entscheiden. Geschieht das binnen 40 Tagen nicht, muss seitens des Standesamtes eine Mitteilung an das Bezirksgericht erfolgen. In jedem Fall versuche man durch Gespräche mit den Eltern auf einen grünen Zweig zu kommen. Beharren diese jedoch auf dem ursprünglichen Namen kommt es vom Gericht zu einem Bescheid, gegen den kann wie üblich Beschwerde eingelegt werden.

red, Akt. 23.10.2026, 07:57, 23.10.2026, 05:30
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