Mit 58 zu einer Stimme sprach sich die Schulkonferenz eines oberösterreichischen Gymnasiums für den Ausschluss eines 14-jährigen Schülers aus. Zuvor soll der Bursche laut "Kronen Zeitung" über Jahre hinweg wiederholt negativ aufgefallen sein. Seine Eltern wehrten sich gegen die Entscheidung, konnten den Ausschluss aber nicht verhindern.
Am 3. September bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Bildungsdirektion Oberösterreich. Die Beschwerde gegen den Ausschlussbescheid vom 17. Juli wurde als unbegründet abgewiesen.
Die Vorwürfe gegen den Schüler reichen laut den vorliegenden Informationen bis in seine erste Klasse am Gymnasium zurück. Ihm werden unter anderem rassistische Äußerungen und das Zeichnen von Hakenkreuzen vorgeworfen.
Zudem soll sich der 14-Jährige mehrmals geweigert haben, mit Mädchen zusammenzuarbeiten. Auf einem offiziellen Klassenfoto soll er einen islamischen Gruß gezeigt haben, berichtet die Tageszeitung.
Im Mai übermittelte die Schulleitung wegen der als radikal eingestuften Ansichten des Schülers eine Sachverhaltsdarstellung an die Polizei.
Die Schule versuchte laut den vorliegenden Informationen der "Krone" bereits seit der ersten Klasse mit erzieherischen Maßnahmen gegenzusteuern. Dabei soll es wiederholt belehrende Gespräche gegeben haben, teilweise waren auch die Eltern anwesend.
Nach einem rassistischen Vorfall wurden die Eltern zuletzt über die Schulsoftware verständigt. In einer vermeintlichen Antwort der Eltern seien vor allem andere Schüler verantwortlich gemacht worden.
Später stellte sich laut den vorliegenden Informationen allerdings heraus, dass der 14-Jährige damals Zugriff auf den Account hatte. Er dürfte die Nachricht selbst verfasst haben, heißt es in dem Bericht weiter.
Am 22. Juni 2026 berief das Gymnasium laut "Krone" schließlich eine Schulkonferenz ein. Auch der Schüler und seine Eltern nahmen daran teil. Danach stimmten 58 Teilnehmer für einen Antrag auf Ausschluss, eine Stimme war dagegen.
Der Vater übermittelte in weiterer Folge zahlreiche Stellungnahmen. Darin betonte er, jede Form von Extremismus abzulehnen. Die Vorfälle an der Schule bezeichnete er wiederholt als "Spaß unter Jugendlichen", heißt es in der Tageszeitung.
Auch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht änderte nichts mehr am Ergebnis. Die Beschwerde der Eltern wurde als unbegründet abgewiesen, der Schulausschluss blieb damit bestehen.