Wer sich aus der Klimaverantwortung stiehlt, könnte bald rechtlich belangt werden. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag stellte nun klar: Staaten, die internationale Klimaschutzabkommen verletzen oder zu wenig tun, verstoßen unter Umständen gegen das Völkerrecht.
"Das Versäumnis eines Staates, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen", sagte IGH-Präsident Yuji Iwasawa bei der Verlesung des Gutachtens. Zwar sei das Papier rechtlich nicht bindend, doch Fachleute sehen es als massiven Hebel für künftige Klimaklagen.
Entschädigungen sollen laut Gericht möglich sein - etwa für zerstörte Infrastruktur. Doch die Verfahren könnten sich schwierig gestalten. Klar ist: Die Auswirkungen des Klimawandels gefährden laut IGH fundamentale Menschenrechte wie Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard.
Der besonders betroffene Pazifik-Inselstaat Vanuatu hatte das Gutachten mit anderen Pazifikstaaten auf den Weg gebracht. Premier Jotham Napat spricht von einem "Wendepunkt im Kampf für Klima-Gerechtigkeit".
Zunehmend landen Klima-Fragen vor Gericht. Erst kürzlich erklärte der Internationale Seegerichtshof CO2-Emissionen zur Meeresverschmutzung, was Staaten zum Handeln zwingt. Auch der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof sieht Klimaschutz als fundamentales Recht - vergleichbar mit Schutzbestimmungen gegen Völkermord oder Folter.