Tierisch guter Plan

Welthundeausstellung 2027 in Tulln! Ohne diese Rassen?

Die Welthundeausstellung 2027 könnte für einige Rassen tabu sein, denn Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen in Österreich nicht ausgestellt werden.
Heute Tierisch
20.08.2026, 09:11
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Bei der Welthundeausstellung 2027 in Tulln werden bis zu 20.000 Hunde erwartet. Doch nicht jede Rasse dürfte dort tatsächlich präsentiert werden. Ein neues Rechtsgutachten zum österreichischen Qualzuchtverbot kommt zu dem Schluss, dass Veranstalter Tiere mit sichtbaren Qualzuchtmerkmalen von Ausstellungen ausschließen müssen. Bei bestimmten Rassen könnte das sogar einen generellen Ausschluss bedeuten.

Die Welthundeausstellung soll im Mai 2027 in Tulln stattfinden. Schon mehr als ein halbes Jahr vor dem Großereignis rückt dabei das österreichische Tierschutzrecht in den Mittelpunkt. Das Kampagnenbüro Shifting Values hat am Donnerstag ein Rechtsgutachten der Tierschutzrechtsexpertin Johanna Neumeyer vorgestellt. Darin wird untersucht, welche Pflichten Veranstalter, Aussteller, Tierärzte und Behörden bei Hundeausstellungen haben.

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Der zentrale Punkt: Tiere mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich erkennbaren Qualzuchtmerkmalen dürfen demnach nicht einfach auf einer Ausstellung präsentiert werden.

Veranstalter trägt die Verantwortung!

Dabei liegt die Verantwortung laut Gutachten keineswegs ausschließlich bei den Besitzern beziehungsweise Ausstellern der Hunde. Auch der Veranstalter muss dafür sorgen, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Shifting Values verweist dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom März 2026. Demnach sei der Veranstalter ausdrücklich für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes verantwortlich und müsse eine Ausstellung entsprechend organisieren.

Besonders weitreichend könnte das für Hunderassen sein, bei denen problematische Merkmale bereits im jeweiligen Rassestandard verankert sind.

„Rassen, bei denen ein solches Qualzuchtmerkmal im Zuchtstandard festgeschrieben und daher bei jedem Tier dieser Rasse vorhanden ist, dürfen vom Veranstalter gar nicht erst zugelassen werden.“
Clemens PurtscherTierschutzexperte, Shifting Values

Brachycephali ein NO-GO

Als Beispiele nennt die Organisation unter anderem Mops, Griffon und Französische Bulldogge. Grund dafür ist die extreme Brachycephalie – also die Zucht auf einen besonders kurzen beziehungsweise flachen Schädel. Ebenfalls genannt wird der Mexikanische Nackthund aufgrund seiner Haarlosigkeit.

Ein Ausschluss einzelner Rassen würde allerdings nur einen kleinen Teil der Veranstaltung betreffen. Insgesamt werden laut Aussendung bis zu 20.000 Hunde erwartet. Bei zahlreichen anderen Rassen müsste demnach individuell beurteilt werden, ob das jeweilige Tier Qualzuchtmerkmale aufweist.

Hintergrund des Gutachtens sind auch zahlreiche Verfahren rund um die Präsentation von Tieren bei Ausstellungen. Hunde werden dort üblicherweise danach bewertet, wie gut sie den jeweiligen Rassestandards entsprechen. Genau diese Standards können jedoch mit dem Tierschutzrecht in Konflikt geraten, wenn bestimmte gewünschte körperliche Eigenschaften mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden sind.

Behörden in der Pflicht

Das Gutachten sieht zudem die zuständigen Behörden in der Verantwortung. Sie müssten das Ausstellungsverbot für von Qualzucht betroffene Tiere durch entsprechende Auflagen absichern und wirksame Kontrollen durchführen.

Besonders brisant ist eine weitere Schlussfolgerung der Gutachterin: Bewusstes Wegschauen, die Nichtverfolgung von Verstößen oder lediglich oberflächliche Kontrollen könnten laut Gutachten unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Konsequenzen haben. Genannt werden eine mögliche Beitragstäterschaft und in bestimmten Fällen sogar Amtsmissbrauch.

Ob diese Einschätzung im konkreten Fall tatsächlich zutrifft, wäre allerdings jeweils anhand der Umstände und letztlich von den zuständigen Gerichten zu beurteilen. Shifting Values sieht in der Welthundeausstellung deshalb eine Chance, ein internationales Signal zu setzen. "Die qualzuchtbezogenen Verbote stehen nicht zufällig im Tierschutzgesetz, sondern weil Qualzucht zu lebenslangen Beeinträchtigungen und Leiden führt", sagt Purtscher.

Sollten die gesetzlichen Vorgaben konsequent umgesetzt werden, könnte die Veranstaltung nach Ansicht der Organisation sogar Geschichte schreiben.

„Geht alles rechtskonform zu, wird die Welthundeausstellung 2027 in Österreich als erste qualzuchtfreie Ausstellung ein wichtiges Zeichen für eine positivere Entwicklung der Hundezucht setzen.“

Entscheidend wird damit sein, wie Veranstalter und Behörden die Vorgaben in der Praxis umsetzen – und welche Hunde im Mai 2027 in Tulln tatsächlich in den Ausstellungsring dürfen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 20.08.2026, 09:11