Ein hohes Verkehrsaufkommen ist in vielen Städten ein Problem - auch in Österreich. Ein neues Gesetz soll nun Abhilfe schaffen und die Zufahrt zu besonders geschützten Bereichen wie Innenstädte, Umgebungen von Schulen oder Wohnquartieren einschränken.
Die Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde am 16. Oktober 2025 von Verkehrsminister Peter Hanke in Wien vorgestellt - und soll ab Mai 2026 in Kraft treten. Damit sollen zu sensiblen Zonen nur noch Anrainer, Taxis, Lieferdienste und Rettungsdienste Zugang haben. Motorräder und Mopeds sind von der Regelung jedoch ausgenommen.
Kontrolliert werden soll dies mittels Kameras, die jedes Autokennzeichen erfassen und mit einer Datenbank abgleichen. Wer ohne Erlaubnis einfährt und nicht innerhalb von 30 Minuten wieder weg ist, begeht laut Entwurf eine Übertretung nach § 52 der Straßenverkehrsordnung. Die Strafen beginnen bei 70 Euro und können bei wiederholten Verstößen auf 2.180 Euro ansteigen.
Damit niemand behaupten kann, man habe nichts von den Regeln gewusst, wird aktuell an einem neuen Verkehrszeichen gearbeitet, das vor der Einfahrt warnt. Zusätzlich soll eine Fahrbahnmarkierung, die aus einem weißen Kamerasymbol und dem Schriftzug "ZUF-KONTROLLE" (Zufahrts-Kontrolle) besteht, auf das Durchfahrtsverbot hinweisen. Laut Verkehrsministerium werden bei der Erfassung keine persönlichen Daten gespeichert – nur die Kennzeichen. Damit soll die Technik datenschutzkonform bleiben.
Das System erkennt auch ausländische Nummernschilder. Allerdings gibt es in der EU aktuell noch keine Schnittstelle, um Halterdaten in Echtzeit zu prüfen. Welche Gebiete tatsächlich betroffen sein werden, ist aktuell noch nicht klar. Rund 25 Städte sollen bereits Interesse bekundet haben - darunter Wien, Linz, Graz, Leoben und St. Pölten.