Für einen Elektrotechniker aus der Steiermark war das Arbeitsverhältnis bereits beendet, finanziell aber noch nicht abgeschlossen. Offene Ansprüche wurden von seinem früheren Arbeitgeber nicht ausbezahlt. Erst auf Nachfrage erfuhr der Mann, warum sein Geld ausblieb.
"Ein Elektrotechniker wartete nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses auf die Auszahlung seiner offenen Ansprüche. Doch das Geld blieb aus", schildert die Arbeiterkammer Steiermark.
Die Firma begründete die ausbleibende Zahlung mit Werkzeug, das der ehemalige Mitarbeiter angeblich nicht zurückgegeben hatte.
"Auf Nachfrage erklärte die Firma, er habe Werkzeug nicht zurückgegeben und dadurch einen Schaden verursacht", so die AK Steiermark weiter.
Der Arbeitgeber rechnete den behaupteten Schaden mit dem noch offenen Geld des Elektrotechnikers gegen. "Diesen Betrag habe der Chef mit dem noch ausstehenden Entgelt gegengerechnet."
Der Steirer wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an die Arbeiterkammer. Schließlich landete der Streit vor Gericht.
"Der Steirer kam daraufhin zu uns und wir gingen vor Gericht", heißt es von der Arbeiterkammer Steiermark.
Vor Gericht ging es schließlich darum, ob das Werkzeug tatsächlich gefehlt hatte. Laut Arbeiterkammer konnte der Vorwurf gegen den Elektrotechniker entkräftet werden: "Wir konnten nachweisen, dass das Werkzeug ordnungsgemäß zurückgegeben wurde."
Damit musste der Steirer auch nicht auf seinen offenen Ansprüchen sitzen bleiben. "Der Steirer erhielt schließlich die fehlenden 1.000 Euro nachbezahlt", so die Arbeiterkammer Steiermark abschließend.
Nach dem Streit um das angeblich fehlende Werkzeug bekam der Elektrotechniker seine ausstehenden 1.000 Euro doch noch.