Vizebürgermeisterin und Integrationsstadträtin Bettina Emmerling sagt: "Durch die Aufhebung der Bezirkszuständigkeiten erreichen wir eine erhöhte Flexibilität für die Wiener. Dieser Schritt unterstreicht die kontinuierliche Verbesserung der Servicequalität der Wiener Einwanderungsbehörde."
Die Einwanderungsbehörde betreibt Außenstellen im 1., 2., 13., 16. und 20. Bezirk. Laut dem Presservice der Stadt Wien zeigen die verschiedenen Bezirke ganz unterschiedliche Entwicklungen bei der Bevölkerung. Bisher gab es starre Bezirkszuständigkeiten. Das hat dazu geführt, dass die Termine und Akten nicht gleichmäßig verteilt waren – manche Referate waren stärker ausgelastet, andere weniger.
Abteilungsleiterin Mag.a Nicole Del Carmen Garfias erklärt dazu: "Auch nach Abschluss der begleiteten Organisationsentwicklung verstehen wir uns als lernende Organisation. Das bedeutet auch, die Arbeitsweise immer wieder an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen."
Bisher konnten Personen ihren Antrag zwar schriftlich in jeder Außenstelle abgeben, aber für die persönliche Vorsprache musste man immer zu dem Referat, das für den jeweiligen Wohnbezirk zuständig war. Jetzt können Termine in jedem Referat gebucht werden und genau dort wird dann der Antrag auch bearbeitet. Die Referate für unionsrechtlichen Aufenthalt im 12. und 2. Bezirk sind von dieser Neuerung derzeit noch ausgenommen.