Airbnb und Co. geht es in Wien an den Kragen. Bei der Vorstandstagung der Wiener SPÖ am Freitag sprach Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) erneut von Verschärfungen bei der Kurzzeitvermietung. Künftig sollen mindestens 80 Prozent der Flächen in jedem Wohngebäude für Wohnzwecke erhalten bleiben. Auch eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen kommt.
Am kommenden Dienstag soll alles fixiert werden: Bereits um 8 Uhr steht die Neuregelung im Gemeinderatsausschuss auf der Tagesordnung, ab 9 Uhr soll sie im Landtag beschlossen werden. Mit 1. Jänner 2027 sollen die strengeren Regeln in Kraft treten.
Hintergrund ist die zunehmende Umwandlung von Wohnungen in gewerbliche Beherbergungsstätten. Damit umgehen Anbieter bisher geltende Beschränkungen für die Kurzzeitvermietung. Denn grundsätzlich dürfen Wohnungen in Wien nur maximal 90 Tage pro Jahr an Touristen vermietet werden – außer es liegt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vor.
Genau hier will die Stadt nun ansetzen. "Wir werden die Regeln verschärfen, es soll keine Umgehungsmöglichkeiten mehr geben", kündigte Ludwig bei der SPÖ-Tagung an. Künftig müssen mindestens 80 Prozent der Flächen in jedem betroffenen Wohngebäude für Wohnzwecke erhalten bleiben. Die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten wird damit deutlich erschwert.
Doch damit nicht genug: Ab Jahresbeginn 2027 müssen Wohnungen, die über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur Kurzzeitvermietung angeboten werden, verpflichtend registriert sein.
Dafür wird ein eigenes Kurzzeitvermietungsregister geschaffen. Wer seine Wohnung an Touristen vermieten möchte, muss diese zuvor bei der Stadt melden. Die Behörde prüft anschließend, ob die Vermietung zulässig ist. Erst danach wird eine Registrierungsnummer vergeben, die für das Inserat benötigt wird.
Für bereits angebotene Wohnungen ist eine Übergangsfrist bis Ende März 2027 vorgesehen. Wer seine Unterkunft neu auf den Markt bringt, muss sie hingegen bereits ab 1. Jänner registrieren. Nicht registrierte Angebote müssen von den Plattformen entfernt werden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.
Die Stadt begründet die Verschärfungen mit dem Schutz des leistbaren Wohnraums. Wohnungen sollen in erster Linie den Wienern zur Verfügung stehen und nicht durch kurzfristige Vermietungen an Touristen dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden.
Ziel sei es auch, das Zusammenleben in den Grätzln zu schützen: In Wohnhäusern sollen dauerhaft Nachbarn leben und nicht ständig wechselnde Urlaubsgäste ein- und ausziehen.
Kritik daran kommt vom Verband der Apartmentvermieter (VDAV). "Die SPÖ macht die Kurzzeitvermietung zum Sündenbock der Wiener Wohnungsnot. Doch bei knapp einer Million Wohnungen fallen rund 3.800 ganze Einheiten, die laut Inside Airbnb häufig kurzfristig gebucht werden, nicht ins Gewicht", so Marcel Wegscheider, Sprecher des VDAV.
Umgewidmete Apartments seien baurechtlich genau das, was Hotels und Pensionen auch sind: Beherbergungsstätten, mit denselben Auflagen und bewilligt von der Baupolizei. "Wer umwidmet, umgeht keine Regeln, sondern unterwirft sich den strengsten und bezahlt dafür“, so Felix Gradinaru, im Vorstand des VDAV zuständig für politische Arbeit und Regulatorik. Der VDAV fordert den Landtag auf, die Verschärfungen der Bauordnung nicht zu beschließen und das Gesetz in Begutachtung zu schicken.