Sobald in Wien der Schnee einsetzt, sind die Fahrzeuge der MA 48 unterwegs. Große Verkehrsadern werden zentral organisiert geräumt, der Autoverkehr läuft meist rasch wieder an. Das System auf den Fahrbahnen gilt als eingespielt und funktioniert in vielen Fällen zuverlässig.
Ganz anders sieht es jedoch auf den Gehsteigen aus. Hier sind die jeweiligen Hauseigentümer zuständig. Laut Vorschrift müssen sie zwischen 6.00 und 22.00 Uhr Schnee räumen und bei Bedarf streuen. Zwei Drittel des Gehsteigs müssen frei sein, ein Drittel darf für Schneeablagerungen genutzt werden.
In der Praxis führt diese Regelung oft zu einem unübersichtlichen Bild. Viele Eigentümer beauftragen private Firmen mit dem Winterdienst. Neben großen Anbietern sind auch zahlreiche kleinere Unternehmen im Einsatz. Das Ergebnis: Vor einem Haus ist der Weg sauber, wenige Meter weiter beginnt eine vereiste Fläche.
Gerade für ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Eltern mit Kinderwagen wird der Weg durch die Stadt damit zur Herausforderung. Auch Rollstuhlfahrer stoßen immer wieder auf Hindernisse.
Ähnlich schwierig ist die Situation für Radfahrer. Auf Straßen mit Radstreifen sind die Autospuren häufig komplett geräumt, der Radstreifen bleibt jedoch teilweise verschneit oder wird nur eingeschränkt freigemacht. Laut Stadt wird ein sogenanntes Basisradwegenetz prioritär betreut - viele andere Strecken werden erst später geräumt.
Das Online-Medium Standpunkt kritisiert diese Praxis deutlich. Dort heißt es: "Die Leidtragenden der aktuellen Regelung sind alle Menschen, die in Wien zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren." Gefordert wird eine zentral organisierte Lösung auch für Gehsteige - ähnlich wie bei den Straßen. Die Stadt verweist auf die geltende Rechtslage und die Verantwortung der Eigentümer.