Wien-Wahl

Frist läuft ab! So lange kommst du noch an Wahlkarten

Am 11. Oktober ist der Tag der Entscheidung. Viele Wiener wollen per Wahlkarte ihre Stimme abgeben. Dies ist aber nicht mehr lange möglich.

Roman Palman
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Wahlkarten müssen bis spätestens am Wahltag, 11. Oktober 2020, um 17.00 Uhr bei der Wahlbehörde einlangen.
Wahlkarten müssen bis spätestens am Wahltag, 11. Oktober 2020, um 17.00 Uhr bei der Wahlbehörde einlangen.
picturedesk.com/Tobias Steinmaurer

Schon jetzt setzt die Wien-Wahl Rekorde: 278.000 Wahlkarten – mehr als jemals zuvor – sind bisher in der Bundeshauptstadt ausgestellt worden, erklärte die Leiterin der Wiener Wahlbehörde Christine Bachofner am Freitag im "Ö1-Morgenjournal". Bis zum Stichtag könnten noch einige dazukommen. Doch wer auf diese Weise bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2020 seine Stimme abgeben möchte, sollte sich besser sputen, denn die Möglichkeit, den erforderlichen Antrag zu stellen, endet bald:

Fristen genau beachten

Schriftlich kann der Antrag nur noch bis Mittwoch, 7. Oktober 2020, gestellt werden. Das gilt auch für einen Online-Antrag etwa über die Website wien.gv.at/wahlen. Schriftlich beantragte Wahlkarten werden laut Information der Stadt Wien den Wahlberechtigten an die gewünschte Zustelladresse grundsätzlich per Einschreiben zugesendet. Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur Anträge mit einer elektronischen Handy-Signatur.

Persönlich können die Wahlkarten noch etwas länger beantragt werden. Bis Freitag, 9. Oktober 2020, 12 Uhr, ist das im zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes noch möglich. Achtung: Die Stadt weist darauf hin, dass es im 2., 4., 6., 8., 9. und 19. Bezirk eigene Wahlreferate außerhalb des Bezirksamtes gibt.

Diesen Fehler unbedingt vermeiden

Mit der Wahlkarte ist es möglich, in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl die Stimme abzugeben. Wird eine Wahlkarte nach dem 6. Oktober 2020 beantragt, ist die rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Es wird daher empfohlen, die Wahlkarte in diesem Fall persönlich im Wahlreferat abzuholen. Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann per Briefwahl gewählt werden.

Wichtig: Man darf nicht vergessen auf der Wahlkarte mit der Unterschrift eidesstattlich zu bestätigen, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde.

Wer möchte auf Wunsch auch gleich vor Ort im im zuständigen Wahlreferat per Briefwahl seine Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen mobile Abgabesäulen mit einem Sichtschutz zur Verfügung. 

Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 11. Oktober 2020, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.