"Ich wende mich an Sie, weil ich einen Fall erlebt habe, der meiner Meinung nach exemplarisch zeigt, wie absurd und unverhältnismäßig sogenannte 'Besitzstörungsstrafen' in Wien mittlerweile angewendet werden", schreibt "Heute"-Leser Dejan S. (27). Der Wiener wollte mit seiner Freundin Helena (24) am 22. Dezember nach 18 Uhr bei einem Asia-Lokal in der Perfektastraße (Liesing) essen gehen.
"Meine Freundin hat noch nicht so lange den Führerschein und ist noch unsicher beim Einparken. Zudem handelt es sich um eine Sackgasse, in der man ohne kurzes Anhalten faktisch nicht wenden kann. Wir haben daher am benachbarten Parkplatz einen kurzen Fahrerwechsel gemacht. Das Ganze hat weniger als eine Minute gedauert", berichtet der 27-Jährige.
„Wenn eine Minute Anhalten fast 400 Euro kostet, was kostet dann eine Stunde?“Dejan S.wurde mit einer Besitzstörungsklage gedroht
Danach parkte Dejan S. an einem für Kunden vorgesehenen Parkplatz des Asia-Restaurants, das Paar ging ins Lokal. Nun flatterte dem Wiener vor kurzem der Brief eines bekannten Anwalts ins Haus – um eine Besitzstörungsklage zu verhindern, soll der 27-Jährige 372 Euro zahlen.
"Ich frage mich ernsthaft: Wenn eine Minute Anhalten fast 400 Euro kostet, was kostet dann eine Stunde? 20.000 Euro? Es gab keine Behinderung, keinen Schaden, keine Störung, lediglich ein kurzes Anhalten von unter einer Minute. Dennoch wird mit Klage, Gerichtskosten und weiteren Konsequenzen gedroht. Als besondere 'Beilage' wurde sogar ein (geschwärzter) Gerichtsbeschluss eines völlig anderen Falls mitgeschickt – offenbar als Einschüchterung", ist der Wiener wütend.
Obwohl Dejan S. der Anwaltskanzlei die besonderen Umstände des kurzen Halts erklärte, wird auf der Forderung weiterhin bestanden: "Eine Reduktion des Pauschalbetrages oder Stornierung des Falles ist – wie in unseren Schreiben angeführt – auf ausdrücklichen Wunsch unserer Mandantschaft zu unserem Bedauern leider nicht möglich", heißt es in einer Antwort der Kanzlei.
Dafür wird auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung hingewiesen: "Primär ist eine Bezahlung auf vier Raten möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ratenzahlung – aufgrund der hiermit verbundenen Aufwendungen sowie dem Zahlungsausfallsrisiko – mit Zusatzkosten von 100 Euro verbunden ist", wird erklärt.
"Das ist die nächste Frechheit. Der Kläger verlangt bei Ratenzahlung ernsthaft 100 Euro mehr. Unfassbar! Ich halte diese Praxis für unzumutbar und sozial wie rechtlich höchst bedenklich", ist Dejan S. empört. Er wandte sich an den ÖAMTC, dieser riet dazu, Beschwerde einzulegen.
"Ich werde die Strafe auf keinen Fall zahlen und lasse es lieber auf eine Klage ankommen", so der 27-Jährige. Und seine Chancen stehen nicht schlecht: Wie "Heute" berichtete, wurde zuletzt die Besitzstörungsklage gegen Linda T. (25) an der gleichen Adresse vom Bezirksgericht Liesing abgewiesen.