Kreative Lösung ging schief

Wiener holt Regale ab, muss 100 Euro Strafe zahlen

Marco J. wollte zwei Regale in der City abholen, blieb dafür kurz in der Himmelpfortgasse am Gehsteig stehen. Eine teure Überraschung war die Folge!
Thomas Peterthalner
02.10.2026, 05:45
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"Ich wollte zwei Regale aus der Himmelpfortgasse abholen und nach Penzing bringen", erzählt Marco J. Doch die Gasse im ersten Bezirk ist sehr eng, es gibt nur wenige Parkplätze – natürlich waren alle voll. "

Kaum Parkplätze in der City

Weil nichts frei war, bin ich zehn Minuten am Gehsteig gestanden", so der Wiener. Marco J. holte die Regale aus der Anwaltskanzlei von Star-Verteidigerin Astrid Wagner. "Die Regale sind 2,20 Meter hoch, als ich sie auf das Auto montieren wollte, stand auch schon ein Parksheriff da."

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Gehsteig muss frei bleiben

Der Magistratsmitarbeiter meinte, der Gehsteig müsse frei sein, damit etwa auch ein Rollstuhlfahrer vorbeikomme. Eine kurze Diskussion war die Folge, der Parkraum-Mitarbeiter ging schließlich weiter. Wenige Tage später setzte es für Marco J. eine Überraschung.

Fast 100 Euro Strafe

Der Wiener fischte eine Strafverfügung über 98 Euro aus dem Postkasten. "Ich werde Einspruch einlegen", so der Wiener. "Es gibt keine Alternative." Denn Marco J. geht es dabei nicht nur um seinen eigenen Fall. Er sieht ein grundsätzliches Problem für Lieferanten und andere Autofahrer, die in der dicht verbauten Wiener City Lieferungen ein- oder ausladen müssen.

Eigene Parkplätze für Zusteller

Seiner Ansicht nach braucht es deshalb mehr Möglichkeiten für Ladetätigkeiten in der Wiener City. "Bei jedem Häuserblock bräuchte es eigene Parkplätze für Zusteller. Das wird immer mehr gebraucht", meint der Wiener.

"Grundsätzlich verboten"

Die zuständige MA 67 stellt auf "Heute"-Anfrage klar: "Das Parken auf Gehsteigen ist grundsätzlich verboten, sofern es nicht durch Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt wird." Nur ein legaler Stellplatz gewährleiste, dass keine Strafe wegen Falschparkens ausgestellt werde.

Ausnahme für Umzug

Für Übersiedlungen und ähnliche Ladetätigkeiten gibt es allerdings eine Alternative: Eine kurzfristige Halteverbotszone kann bei der MA 46 beantragt werden. Dafür fallen 21 Euro Bundesgebühr für den Antrag sowie 6 Euro pro Beilage, maximal 36 Euro, an. Dazu kommen 60 Euro Verwaltungsabgabe für ein- oder mehrmalige Ladezonen. Der Antrag muss außerdem rechtzeitig gestellt werden.

pet,02.10.2026, 05:45