Ein Schmuckhändler aus der Wiener City soll Kunden über's Ohr gehauen, echte Brillanten gegen wertlose Imitate ausgetauscht haben. Laut Anklage ließ er Diamanten verschwinden, beschuldigte dann andere Juweliere, im Besitz der Steine zu sein. Der Schaden beträgt über 500.000 Euro. Montag (13.10.) hätte der Wiener vor Gericht stehen sollen, doch dazu kam es schon wieder nicht.
"Er hat gesagt, er muss nach Israel, die Befreiung der Geiseln feiern", erklärte Top-Verteidiger Peter Philipp dem fassungslosen Richter. Der Angeklagte ließ sich von einem Bekannten "vertreten", dieser verlas eine Erklärung, entschuldigte das Fernbleiben. Die kuriose Aktion brachte nichts. Der Staatsanwalt schrieb den Verdächtigen sofort zur Festnahme aus.
Der verdächtige Diamanten- und Schmuckhändler soll zur Begutachtung überlassene Edelsteine gegen billige Imitate getauscht haben, Kunde Peter Z. erkannte den Schwindel sofort. Der Händler bestritt zuerst die Vorwürfe, später gab er an, dem Geschädigten einen Brillanten um 100.000 Euro abkaufen zu wollen.
Peter Z. habe ihm die Schmuckstücke zum Verkauf überlassen, so der Angeklagte in der Einvernahme. Er habe einen losen Brillanten um 47.500 Euro an einen Juwelier in der Wiener City verkauft. Dieser soll ihn an TV-Star Franziskus Kriegs-Au weiterverkauft haben. Doch das war eine Finte, wie Juwelier Christian Stadler und "Bares für Rares"-Star Kriegs-Au nun am Landl aufklärten.
"Wir haben den Original-Stein nie gehabt", so Kriegs-Au. "Der Angeklagte hat behauptet, er hätte den Stein dem Herrn Stadler verkauft, was nicht stimmt. Dann hat er behauptet, dass der Stein bei mir aufgetaucht wäre. Doch das stimmte auch nicht. Ich habe zwei Tage vorher einen Diamanten von einer Privatkundschaft gekauft. Das Gewicht des Steins stimmte nicht mit dem Gesuchten überein, es gab einen Unterschied von sechs Zehntel." Es war also ohne jeden Zweifel ein anderer Edelstein.
Das bestätigt auch der Geschädigte Peter Z. Der Wiener hatte dem Angeklagten insgesamt vier Ringe und einen losen Brillanten zur Ansicht und Überprüfung überlassen. Zwei Edelsteine sind noch immer verschwunden, auch der Angeklagte ist weg. Falls er zurück kommt, klicken die Handschellen. Die Liste der Geschädigten ist noch länger, die Unschuldsvermutung gilt.