Ein ganzes Kalb auf dem Holzkohlengrill, unerlaubte Gasheizstrahler und ein illegaler Pizzaofen in einem mit Plastikfolie abgedeckten Gebetsraum: Bei einer Schwerpunktkontrolle der Gruppe Sofortmaßnahmen mit dem Magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk und dem Marktamt (MA 59) stießen die Einsatzkräfte auf zahlreiche Verstöße.
Auslöser für die Kontrolle eines Restaurants in der Leopoldstadt waren Beschwerden von Anrainern über starke Geruchsbelästigung. Vor Ort staunten die Kontrolleure nicht schlecht: In einem öffentlich zugänglichen Gastgarten wurde ein großes Kalb auf einem Holzkohlengrill zubereitet. Die dafür erforderlichen behördlichen Genehmigungen fehlten allerdings.
Die Behörden schritten umgehend ein. Der Betrieb des Grills wurde untersagt, das Feuer gelöscht und die Entfernung des Grills veranlasst. Damit war die Kontrolle aber noch nicht beendet.
Zusätzlich entdeckten die Einsatzkräfte mehrere gasbetriebene Heizstrahler, die ebenfalls nicht genehmigt waren. Auch diese durften nicht weiter betrieben werden und mussten entfernt werden. Darüber hinaus stellten die Kontrolleure weitere genehmigungspflichtige Änderungen fest. Entsprechende Anzeigen wurden erstattet.
Nur wenig später machten die Kontrolleure in der Brigittenau eine weitere ungewöhnliche Entdeckung. In einem Verein wurden in einem vermeintlichen Gebetsraum türkische Speisen zubereitet. Der Raum war mit Plastikfolie abgedeckt, zum Kochen wurde ein nicht genehmigter, gasbetriebener Pizzaofen verwendet.
Die Einsatzkräfte sahen Gefahr in Verzug und griffen sofort ein. Der Betrieb wurde untersagt und der Pizzaofen abgestellt. Zudem wurden die Verantwortlichen aufgefordert, die Gasflaschen aus der Betriebsanlage zu entfernen.
Doch damit nicht genug: Bei der Überprüfung wurden weitere Verwaltungsübertretungen festgestellt, darunter der Verdacht auf unbefugte Gewerbeausübung. Auch lebensmittelrechtliche und bauliche Mängel kamen ans Licht. Die Behörden erstatteten entsprechende Anzeigen.
Für Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, sind derartige Verstöße nicht hinnehmbar: "Wer einen Betrieb führt, trägt Verantwortung für die Sicherheit, für die Menschen in der Umgebung und für die Einhaltung der Gesetze. Es kann nicht sein, dass sich jemand einfach über Vorschriften hinwegsetzt und darauf hofft, dass es die Behörden nicht bemerken. Wir stellen mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln sicher, dass Regelverstöße Konsequenzen haben", betont Hillerer.