42 statt 21 Minuten

Wienerin braucht für Öffi-Fahrt zu lange – 70 € Strafe

Weil ihr der Kreislauf Probleme machte, setzte sich Eva K. vor der U-Bahn-Fahrt für ein paar Minuten hin. Trotz Online-Ticket muss sie Strafe zahlen
Christine Ziechert
17.09.2026, 05:30
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Eine kurze Pause wegen Kreislaufproblemen kommt Eva K. (Name geändert) teuer zu stehen. Die 61-jährige Wienerin aus der Donaustadt war im Hochsommer unterwegs zu einem Physiotherapie-Termin. An diesem Tag herrschten Temperaturen über 30 Grad.

"Ich kaufe die Fahrscheine immer online über die WienMobil-App. Da mein Handyakku schon schwach war, habe ich nach meinem Termin noch in der Ordination ein Online-Ticket gekauft. Es sind ja nur etwa zehn Minuten bis zur U-Bahn-Station Pilgramgasse", berichtet sie gegenüber "Heute".

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Plötzlich machte der Kreislauf schlapp

Um 16.37 Uhr kaufte sie das Ticket mit der Start-Haltestelle Pilgramgasse. Doch auf dem Weg zur U-Bahn machte plötzlich ihr Kreislauf schlapp. "Mir ist ein bissl komisch geworden. Ich wollte mich dann in den U-Bahn-Toiletten mit kaltem Wasser abkühlen, aber die Klos waren versperrt. Also habe ich mich auf eine Bank in der Station gesetzt."

Nach rund zehn Minuten fühlte sich die 61-Jährige wieder besser und trat ihre Fahrt an. Sie fuhr von der Pilgramgasse zum Karlsplatz, stieg dort in die U1 um und fuhr weiter Richtung Kagran. Doch kurz vor dem Ziel kam das nächste Problem: "Kaum ist der Zug in die Station eingefahren, ist auch schon mein Handy ausgegangen", erzählt Eva K.

Fahrzeit war um 21 Minuten zu lang

Ausgerechnet in Kagran fand zu diesem Zeitpunkt eine Ticketkontrolle statt. Ihr bereits gekauftes digitales Ticket konnte die Wienerin wegen des leeren Akkus nicht mehr vorzeigen. "Der Kontrolleur hat mir verständlicherweise eine Strafe ausgestellt – ich konnte ja das Ticket nicht vorweisen. Er meinte aber, dass es kein Problem ist, ich habe ja den Nachweis des Ticket-Kaufes und kann ein E-Mail an die Wiener Linien schicken."

Eva K. reichte daraufhin die Bestellbestätigung nach. Sie ging davon aus, dass die Sache damit erledigt sei. Doch die Wiener Linien bestanden auf der Mehrgebühr von 145 Euro. Die Begründung: Das Ticket war um 16.37 Uhr gekauft worden, die Kontrolle erfolgte um 17.19 Uhr. Die Fahrt zwischen Pilgramgasse und Kagran dauert laut Wiener Linien rund 21 Minuten – bei Eva K. waren zwischen Kauf und Kontrolle hingegen 42 Minuten vergangen.

Die Wiener Linien bestanden auf der Strafe in der Höhe von 145 Euro.
zVg

Fahrt muss gleich nach Kauf angetreten werden

Zwar gilt das Ticket für maximal 80 Minuten, doch das allein reicht nicht. Das Onlineticket "1 Fahrt Wien" ist laut Wiener Linien "zum sofortigen Fahrantritt für eine Fahrt in eine Richtung und ohne Fahrtunterbrechung für maximal 80 Minuten gültig".

"Entscheidend ist, dass die Fahrt nach dem Ticketkauf ohne Verzögerung angetreten wird. Der unmittelbare Fahrtantritt ist dabei nicht an eine fixe Zeitspanne gebunden. Da die Kundin ihre Fahrt in diesem Fall nicht unmittelbar nach dem Ticketkauf angetreten hat, wurde die Mehrgebühr nach den Beförderungsbedingungen ausgestellt", erklärt ein Sprecher der Wiener Linien auf "Heute"-Anfrage.

Wiener Linien reduzierten Strafe auf 70 Euro

Eva K. erklärte dem Unternehmen, dass sie die Fahrt wegen ihrer Kreislaufprobleme nicht sofort antreten konnte. Dennoch wurde die Forderung zunächst nicht erlassen. Die Wienerin wollte das nicht akzeptieren und wandte sich schließlich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF).

Diese startete einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch. Im Zuge dieses Verfahrens lenkten die Wiener Linien zumindest teilweise ein und senkten die Strafe: "Die Wiener Linien haben in diesem Fall kulant gehandelt und die Mehrgebühr auf 70 Euro reduziert", erklärt der Wiener-Linien-Sprecher.

Dass die Wiener Linien in ihrem Fall kulant waren, sieht Eva K. nicht so: "Ich finde diese Behandlung alles andere als menschlich und sympathisch." Die 61-Jährige versteht nicht, weshalb eine kurze Pause aufgrund gesundheitlicher Probleme dazu führen soll, dass ihr bereits gekauftes Ticket nicht anerkannt wird. Da sie es aber auf einen Gerichtsstreit nicht ankommen lassen wollte, nahm Eva K. das Angebot an und bezahlte die 70 Euro.

cz,Akt. 17.09.2026, 10:59, 17.09.2026, 05:30
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