In der Causa rund um die Wienwert-Gruppe ist die Diversionslösung für den früheren Wiener ÖVP-Landesparteiobmann Karl Mahrer und seine Ehefrau rechtskräftig. Damit ist das Verfahren abgeschlossen – gegen Zahlung eines Geldbetrags. Mahrer übernimmt 46.000 Euro, seine Frau 17.000 Euro.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Anklage erhoben. Im Verfahren entschied Richter Michael Radasztics jedoch auf Diversion. Zur Begründung führte er an, dass es sich nicht um Amtsmissbrauch gehandelt habe und keine öffentlichen Gelder betroffen gewesen seien.
Zudem sei Mahrer zum Zeitpunkt der beanstandeten Vorgänge noch nicht politisch tätig gewesen. Der Richter verwies in diesem Zusammenhang auch auf vergleichbare Diversionslösungen im Rahmen der Wienwert-Ermittlungen.
Zu Beginn der Einvernahme hatte Mahrer die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Gleichzeitig räumte er jedoch ein, dass die Abgrenzung zwischen seiner damaligen Funktion als stellvertretender Wiener Polizeichef und den geschäftlichen Aktivitäten seiner Ehefrau nicht klar genug erfolgt sei.
Im Mittelpunkt stand dabei der Zeitraum rund um den Sommer 2017. Nach eigenen Angaben habe er seine Frau ab August aus gesundheitlichen Gründen zeitweise in ihrer PR-Agentur vertreten. Das Unternehmen war ursprünglich von beiden gemeinsam gegründet worden. Im Zuge seiner Laufbahn bei der Wiener Polizei zog sich Mahrer allerdings aus der Gesellschafterrolle zurück.