Tag vier im Prozess um die Mega-Pleite von Wienwert – Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy aus der Donaustadt ist weiterhin mitangeklagt. Der Vorwurf: Nevrivy soll laut Staatsanwaltschaft Ex-Wienwert-Chef Stefan Gruze frühzeitig einen geplanten Standort für eine Remisenerweiterung gesteckt haben. Die Folge: Gruze kaufte das Grundstück angeblich billig, die Wiener Linien mussten es später teuer zurücknehmen – mutmaßlicher Schaden für die Stadt Wien: 850.000 Euro.
Laut Anklage soll Nevrivy dafür unter anderem VIP-Tickets für das Wiener Derby und ÖFB-Spiele bekommen haben. Schon Nevrivys Anwalt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen: "Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen."
Nun kam der Bezirkschef im Prozess am Donnerstag (29.1.) erstmals selbst zu Wort. Die Pläne für die Remise seien 2017 schon einem großen Personenkreis bekannt gewesen, so Nevrivy. "Darunter der halben Baubranche." Er habe nicht den Eindruck, irgendetwas Unrechtmäßiges getan zu haben. "Wenn du hörst, es wird gegen dich ermittelt, trifft dich der Schlag", so Nevrivy.
Mit VIP-Karten für Spiele von Rapid und der Nationalelf hätte man ihn nicht locken können. "Das halte ich für spannend", so Nevrivy. Sein Stiefsohn Christoph Peschek übte bei Rapid Wien als Geschäftsführer eine hohe Funktion aus. "Mich kann man nicht mit Rapid-Karten kaufen." Für die Nationalmannschaft habe man ohnehin leicht Tickets bekommen, weil das Spiel gegen Moldawien nicht gut besucht war. Karten wären also wenig exklusiv gewesen. Er habe mit Gruze aus Freundschaft ein Rapid-Spiel besucht.
Gruze habe er im Jahr 2017 kennengelernt, die Infos von der Remise wären vielleicht im Jahr 2014 noch interessant gewesen. Mit dem Ex-Wienwert-Chef ergab sich eine Freundschaft, Gruze war sogar bei der Hochzeit von Nevrivy im Jahr darauf eingeladen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2017 in der Causa. Gruze und die mitangeklagten Firmengründer sollen laut Anklage insgesamt 1.800 Anleger geschädigt haben. Die Schadenssumme beträgt rund um 41 Millionen Euro. Gruze zeigte sich teilweise geständig, entschuldigte sich vor Gericht bei den Anlegern. Den Vorwurf des Anlagebetrugs wies er zurück, räumte aber ein, mit dem Vermögen der Gesellschaft verschwenderisch umgegangen zu sein. Die Unschuldsvermutung gilt.