Am dritten Verhandlungstag zur spektakulären Pleite der Immobiliengruppe Wienwert stehen am Montag (26.1.) nun die Angeklagten im Fokus: Sie dürfen sich erstmals selbst äußern. Der Prozess war am Freitag (23.1.) überraschend gesplittet worden – nach einem Diversionsantrag von Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seiner Frau. Die beiden bzw. die belangte PR-Agentur sind aus dem Verfahren ausgeschieden, müssen insgesamt 63.250 Euro zahlen. Damit ist das Verfahren für sie diversionell erledigt.
Weiter auf der Anklagebank: Ex-Wienwert-Chef Stefan Gruze und acht weitere Beschuldigte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihnen schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und betrügerische Krida vor. Laut Anklage sollen mehr als 1.800 Anleger um insgesamt rund 41 Millionen Euro geschädigt worden sein.
Gruze und die Wienwert-Gründer Nikos Bakirzoglu sowie Wolfgang Sedelmayer hätten das Unternehmen als wirtschaftlich stabil verkauft – obwohl es längst zahlungsunfähig gewesen sei, lautet der Vorwurf. Zudem sollen Investoren mit falschen Versprechen zur Verwendung der Anleihengelder geködert worden sein.
Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy aus der Donaustadt ist weiterhin mitangeklagt. Er soll Gruze frühzeitig einen geplanten Standort für eine Remisenerweiterung gesteckt haben. Nevrivy bestreitet den Vorwurf, die Unschuldsvermutung gilt. Die Folge: Gruze kaufte das Grundstück billig, die Wiener Linien mussten es später teuer zurücknehmen – Schaden für die Stadt Wien: 850.000 Euro. Laut Anklage bekam Nevrivy dafür unter anderem VIP-Tickets für das Wiener Derby und ÖFB-Spiele. Sein Anwalt wies die Vorwürfe zurück: "Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen."
Gruzes Anwalt Norbert Wess kündigte ein Teilgeständnis an: Sein Mandant werde sich der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig bekennen – nicht aber des Anlagebetrugs. Die Einvernahme Gruzes ist für Donnerstag geplant, am Montag fehlte er aus Krankheitsgründen.
Auch die restlichen Verteidiger wiesen die Vorwürfe zurück. Einzig der Anwalt eines Treuhänders gab einen Fehler zu: Sein Mandant habe bei einem Treuhandvertrag fahrlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.