Ab 1. November müssen sich Autofahrer in Österreich wieder auf winterliche Straßenverhältnisse einstellen. Bis 15. April 2027 gilt laut ÖAMTC die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Betroffen sind Pkw, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen und Mopedautos. Die Regelung gilt auch für Pkw mit Anhängern.
Die Winterreifenpflicht gilt allerdings nicht generell, sondern nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Liegen Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Straße, müssen an allen Rädern geeignete Winterreifen montiert sein. Auch eine zunächst nur nasse Fahrbahn kann bei sinkenden Temperaturen gefährlich werden, wenn sich Glatteis bildet.
Als Winterreifen gelten laut ÖAMTC Reifen mit den Kennzeichnungen "M+S", "M.S." oder "M&S". Auch Reifen, die ausschließlich das Schneeflockensymbol tragen, werden anerkannt. Dieses sogenannte Alpine-Symbol ist in Österreich im Gegensatz zu Deutschland nicht verpflichtend.
Entscheidend ist auch die Profiltiefe: Winterreifen müssen mindestens vier Millimeter Profil aufweisen, bei Diagonalreifen sind es fünf Millimeter. Auch Ganzjahres- und Allwetterreifen sind erlaubt, sofern sie die entsprechenden Kennzeichnungen und Anforderungen erfüllen.
Wer mit Spikereifen unterwegs ist, muss zusätzliche Vorschriften beachten. Diese dürfen von 1. Oktober bis 31. Mai verwendet werden. Auf Freilandstraßen gilt damit Tempo 80, auf Autobahnen Tempo 100. Zudem muss am Fahrzeugheck ein entsprechender Spike-Aufkleber angebracht sein.
Spikes sind nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen. Bei Anhängern darf die Achslast maximal 1,8 Tonnen betragen. Die Spikes dürfen außerdem nicht mehr als zwei Millimeter über die Reifenlauffläche hinausragen.