Wiener wohnen zusammen

Kurioser Grund – Darum soll Paar zweimal für ORF zahlen

Die Wiener leben in einer aus zwei Tops zusammengelegten Wohnung. Weil die Adresse im Melderegister unterschiedlich war, sollten sie doppelt zahlen.
Christine Ziechert
07.05.2025, 05:30
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Am 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Gesetz in Kraft. Seitdem sind hierzulande alle Haushalte verpflichtet, die neue monatliche Gebühr in der Höhe von (mindestens) 15,30 Euro zu bezahlen. Doch die der Umstellung von der GIS- auf die neue OBS-Gebühr sorgte ordentlich für Chaos. So erhielten Beitragszahler etwa Mahnungen oder gar Inkasso-Forderungen ohne vorherige Rechnung – "Heute" berichtete mehrfach.

Auch Leonie M. und Lukas P. (Namen geändert) sind nicht gut auf den OBS (ORF-Beitrags Service) zu sprechen. Das Paar lebt in einer Wohnung in Wien-Wieden, die schon vor langer Zeit aus Top 14 und 15 zusammengelegt wurde. Die 27-jährige Studentin übernahm die Bezahlung der OBS-Gebühr: "Meine Partnerin zahlt den Beitrag, er wird alle zwei Monate von ihrem Konto abgebucht", erklärt Lukas P. Für die beiden Wiener war die Sache damit erledigt.

OBS schaltete Inkassobüro ein

Allerdings nicht für den OBS: Denn im vergangenen Herbst erhielt Lukas P. (27) Mahnungen, weil er angeblich die ORF-Gebühr im Jahr 2024 nicht bezahlt hatte. Der 27-Jährige wandte sich mehrfach schriftlich und telefonisch an den OBS – ohne Erfolg.

Im heurigen Februar wurde zudem ein Inkasso-Büro eingeschaltet, Lukas P. sollte 327,50 Euro zahlen – es wurde ihm sogar mit einer Gehaltspfändung gedroht. Zusätzlich verlangte der OBS 201,96 Euro für das Jahr 2025. Aus Angst vor einer Pfändung zahlte der Wiener den Betrag in der Gesamthöhe von 529,46 Euro.

Melderegister nicht ident

Schließlich erfuhr Lukas P., dass das Zentrale Melderegister (ZMR) Schuld ist: Das Paar ist zwar an der gleichen Adresse gemeldet. Am Meldezettel von Leonie M. steht allerdings Top 14,15, auf jenem von Lukas P. nur Top 14: "Nach einem Telefonat teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass unsere Adressen im Melderegister nicht ident sind. Ich müsste mich an der exakt gleichen Adresse melden, auch wenn es dieselbe Wohnung ist", versteht der 27-Jährige die Welt nicht mehr.

Auch ein Schreiben des Vermieters, dass es sich um ein- und dieselbe Wohnung handelt, wurde vom OBS nicht akzeptiert, wie auch eine OBS-Sprecherin auf "Heute"-Nachfrage bestätigt: "Eine Bestätigung des Vermieters alleine, reicht leider nicht aus. Das ORF-Beitrags-Gesetz zielt auf die Adresse ab, an der eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister (ZMR) gemeldet ist. Sollten hier in einem Haushalt die Adressen differenzieren, etwa bei Schreibweisen, Türnummern etc., dann müssen diese über die Kunden direkt bei der lokalen Meldebehörde geändert bzw. vereinheitlicht werden."

Adresse wurde geändert

Lukas P. blieb daher nichts Anderes übrig: Er ließ die Adresse im Zentralen Melderegister auf Türnummer 14,15 ändern: "Daher konnte dies auch beim OBS bereinigt werden. Die Meldung wurde daher per 30. April 2025 beendet", so die Sprecherin. Das Paar bekommt die zu viel gezahlten Beträge inklusive Mahn- und sonstiger Spesen wieder rückerstattet.

{title && {title} } cz, {title && {title} } Akt. 07.05.2025, 19:25, 07.05.2025, 05:30
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