Im erbitterten Streit zwischen Halle Berry (60) und Olivier Martinez (60) meldet sich nun auch die Tochter der Schauspielerin zu Wort. Nahla Aubry (18) weist die Vorwürfe gegen ihre Mutter in einer Erklärung vor dem Gericht in Los Angeles entschieden zurück. Die Unterlagen vom 3. Oktober liegen dem US-Magazin "People" vor.
Martinez wirft Berry vor, den gemeinsamen Sohn Maceo (13) Ende September bei einem Streit am Hals gepackt und gewürgt zu haben. Seither hat er vorläufig das Hauptsorgerecht. Nahla hält dagegen: "Ich habe nie gesehen, dass meine Mutter Maceo geschlagen, geohrfeigt, gewürgt, gepackt oder auf irgendeine Weise körperlich misshandelt hat."
Die 18-Jährige hat nach eigenen Angaben den Großteil von Maceos Leben mit ihm unter einem Dach verbracht, bevor sie fürs Studium nach Massachusetts zog. Ihre Mutter beschreibt sie als liebevoll und hingebungsvoll, die aber auch "streng sein kann, wenn es nötig ist". Berry sei bei Maceos Spielen dabei gewesen und habe ihn zu Training und Turnieren gefahren.
Statt Gewalt habe sie oft ganz andere Szenen erlebt: Mutter und Sohn würden "spielerisch rangeln, sich gegenseitig kitzeln und sich lachend auf dem Boden oder im Bett wälzen". Auch habe Berry nie schlecht über Martinez oder Nahlas Vater, Model Gabriel Aubry (50), gesprochen. "Meine Mama hat uns immer ermutigt, eine liebevolle Beziehung zu unseren Vätern zu pflegen."
Von den Vorwürfen erfuhr Nahla mit Entsetzen: "Ich war schockiert, sehr traurig und sehr aufgebracht, als ich von Oliviers Vorwürfen gegen meine Mama erfahren habe." Sie fühle sich für Martinez wie eine Nebensache. Auch seine Behauptung, Berry habe sich rassistisch geäußert, weist sie zurück: "Meine Mama ist biracial, ich bin biracial, und Maceo ist biracial."
Zuletzt telefonierte sie am 29. September mit ihrem Halbbruder, während Berry ihn zur Schule fuhr. Er habe sich für sie gefreut und keineswegs aufgewühlt gewirkt. Seither hat sie sich nicht mehr bei ihm gemeldet, weil sie nicht weiß, was ihr nach Martinez' Anträgen erlaubt ist.
Für Halle Berry gilt die Unschuldsvermutung.