Schreckens-Vorstellung für alle mit Angst vor dem Zahnarzt: Eine 49-Jährige wurde im Sommer 2024 wegen einer wackeligen Brücke bei einem ihr empfohlenem Zahnarzt vorstellig. Doch statt kompetenter Hilfe mündete die vergleichsweise kostengünstige Behandlungsserie in einem katastrophalen Ergebnis. Eines von drei zu hastig eingesetzten Implantaten rutschte in die Kieferhöhle der Frau ab und musste schließlich im Jänner 2025 von einem Spezialisten im Spital entfernt werden – durch die Nase!
Am Dienstag fühlte am Wiener Landesgericht ein Richter der schmerzhaften Causa auf den Zahn, die Anklage lautete auf grob fahrlässige Körperverletzung. Der deutlich in die Jahre gekommene Zahnarzt kam auf klapprigen Beinen in den Saal. Da er den Richter nicht mehr ausreichend hören konnte, musste er direkt vor ihm Platznehmen.
Er sei zwar bereits seit Jahren pensioniert, nuschelte der gebürtige Iraker in gebrochenem Deutsch, arbeite aber weiter – offenbar weil er hohe Schulden bei der Finanz abzustottern hat. "Er sieht ein, dass die Behandlung nicht optimal gelaufen ist", gestand sein Anwalt ein. Doch der Arzt schon der Patientin die Schuld in die Schuhe, sie habe zu früh nach der OP geraucht.
Laut Gutachter war die Therapie, bei der eine Brücke durch drei Implantate ersetzt wurde, jedoch "völlig unzureichend" dokumentiert. Vor dem Einsetzen eines der Implantate sei zudem kein Röntgenbild gemacht worden. "An diesem Tag war das Gerät scheinbar nicht funktionstüchtig", erinnerte sich die Patientin.
Ihr Knochen war nur einen Monat nach dem Zahn ziehen noch nicht stabil genug, das Implantat begann im Kiefer der Patientin zu wandern, eine heftige Entzündung war die Folge. Dennoch unterließ der Zahnarzt eine dringend notwendige Überweisung an einen Chirurgen.
Das Implantat konnte übrigens erst nach Abklingen der massiven Schwellung im Jänner von Spezialisten im Hanusch-Krankenhaus entfernt werden – er wurde durch die Nase herausoperiert. "Ich hatte monatelang durchgehend Schmerzen", berichtete das Opfer im Zeugenstand. Ihr wurden 1.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Der Zahnarzt kam mit einer Geldbuße von 8.500 Euro (nicht rechtskräftig) davon, darf somit weiter Patienten behandeln. "Er ist nicht mehr in der Lage seinen Beruf auszuüben", polterte die Staatsanwältin, doch der Richter wollte nicht weiter nachbohren. Es würde ohnedies bei der MA40 ein Verfahren laufen. Tatsächlich liegen offenbar weitere Beschwerden gegen den Mediziner vor. Auch ein Zivilverfahren folgt.