Bei der Weihnachtsfeier ihrer Ordination am 20. Dezember 2024 hatte die Wiener Zahnärztin offenbar zu tief ins Glas geschaut. Aus dem Nichts griff die 35-Jährige nach ihrem Longdrink – schlug damit kurzerhand ihrem damaligen Freund und Mitarbeiter (29) ins Gesicht. Um ein Haar wäre es wortwörtlich ins Auge gegangen. Der gutaussehende Italiener wich gerade noch aus, wurde an der Stirn getroffen. "Es hat geblutet wie ein Vulkan", so das Opfer.
Nicht nur erlitt der gebürtige Italiener durch den Vorfall tiefe Wunden und Narben – er verlor auch seinen Job, schließlich arbeitete er als professionelles Model. Kurz nach dem Angriff mit der Platzwunde platzte ein großer Auftrag um 7.000 Euro, beklagte er. Die Attacke seiner Ex-Freundin traumatisierte ihn. Nur eine teure Laserbehandlung könnte die sichtbaren Narben vielleicht entfernen.
"Waren oder sind Sie in Psychotherapie?", wollte der Richter von ihr wissen. "Ja, seit dem Vorfall bin ich in Behandlung", hauchte die Angeklagte kaum hörbar. Die 35-jährige Zahnärztin wirkte nervös, die Hände fest aneinander geklammert. Glück für sie: Ein Gutachter schätzte den ursprünglich als schwere Körperverletzung mit Dauerfolge angeklagten Angriff aufgrund der schweren Alkoholisierung als Rauschtat ein. "Genetisch bedingt vertrage ich wenig Alkohol", so die Zahnmedizinerin.
Schon im Vorfeld überwies die Angeklagte ihrem Ex-Freund 4.000 Euro – als ersten Schritt zur Wiedergutmachung. Doch das reicht nicht: Um sämtliche Behandlungskosten und das Schmerzensgeld zu decken, muss die Zahnärztin nun weitere 1.000 Euro überweisen und in Therapie gehen. Im Gegenzug wurde angeboten, das Verfahren diversionell zu erledigen – noch nicht rechtskräftig.