Nachbar erzürnt

"Zielte auf mein Haus" – Pensionist erschoss Taube

Eine erschossene Taube landete auf der Terrasse eines Steirers. Unter Verdacht geriet ein Nachbar – er bestritt die Tat. Nun fiel trotzdem ein Urteil.
Österreich Heute
25.08.2026, 15:19
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Ein Knall, dann ein dumpfer Aufprall: Auf der Terrasse eines Mannes im Bezirk Graz-Umgebung landete plötzlich eine tote Taube. Der Vogel war erschossen worden. Für den Bewohner war klar: Jemand hatte in Richtung seines Hauses gezielt.

Die Ermittlungen führten zu einem 71-jährigen Nachbarn. Die Staatsanwaltschaft warf dem Pensionisten vor, die Taube getötet zu haben. Vor Gericht wies der Mann den Vorwurf zurück: "Nicht schuldig, ich hatte damals nicht einmal eine Waffe", heißt es in der "Kleinen Zeitung".

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Schuss von hinten

Ein amtstierärztliches Gutachten ergab einen Einschuss am Rücken der Taube. Laut Gutachter dürfte die Tatwaffe kein normales Luftdruckgewehr gewesen sein. Möglich seien ein sehr starkes Luftdruckgewehr oder sogar ein Kleinkaliber gewesen.

Der Angeklagte hatte allerdings eine Erklärung für den Verdacht gegen ihn: Früher habe es auf seinem Grundstück Schießübungen gegeben. Dass er zielsicher schießen könne, räumte er ein. Eine Waffe habe er zum Zeitpunkt des Vorfalls aber nicht mehr besessen.

Auch sein Verteidiger sah offene Fragen. "Alleine vom Schusswinkel her kommt mein Mandant nicht infrage", argumentierte er. Unklar sei unter anderem, von wo genau geschossen wurde und wo die Taube gesessen habe.

Richter glaubt dem Angeklagten nicht

Trotz der Zweifel kam der Richter zu einem eindeutigen Schluss. "Es ist ein Indizienbeweis. Ich bin überzeugt, dass Sie die Tat begangen haben – alles spielt zusammen", sagte er.

Der 71-Jährige wurde wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Pensionist legte volle Berufung ein.

{title && {title} } red, {title && {title} } 25.08.2026, 15:19
Weitere Storys