Schwere Vorwürfe gegen einen steirischen Landwirt: Der 50-Jährige hat sich am Mittwoch wegen des Verdachts der Tierquälerei vor dem Landesgericht Leoben verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über einen längeren Zeitraum hinweg Milchkühe sowie seine Hündin misshandelt zu haben. Der Angeklagte wies sämtliche Vorwürfe zurück.
Nach seinen Angaben stammten die Anschuldigungen aus dem familiären Umfeld. Seine Frau, deren Eltern und die gemeinsame Tochter hätten ihn aufgrund eines langjährigen Familienstreits belastet.
Vor Gericht schilderte der Landwirt seinen Alltag, gab zu, nicht immer nur sanft gewesen zu sein. Von Misshandlung könne man jedoch nicht sprechen – die Vorgehensweisen seien durchaus üblich im Arbeitsalltag. Zum Treiben der Kühe verwende er eine Haselstaude. Außerdem räumte er ein, Kühen beim Melken gelegentlich leichte Tritte gegen die Beine gegeben zu haben, wenn diese auf den Melkschläuchen gestanden seien.
Auch Schläge auf das Nasenbein einzelner Tiere habe es gegeben. Das sei aber nur der Fall gewesen, wenn Kühe auf ihn zugelaufen seien. Nie sei ein Tier dadurch ernsthaft verletzt worden. "Selbst wenn man komplett empathiebefreit wäre im Umgang mit Tieren, wäre es aus wirtschaftlichen Gründen sinnlos, sich selbst einen Schaden zuzufügen", sagte der Angeklagte laut "5 Minuten".
Auch der Umgang mit seiner Hündin war Teil des Verfahrens. Laut Anklage soll der Mann das Tier geschlagen haben. Der 50-Jährige bestritt das. Er habe den Hund lediglich am Halsband festgehalten und an sein Bein gedrückt, um ihm abzugewöhnen, auf vorbeifahrende Autos loszulaufen. Diese Maßnahme habe allein dem Schutz des Hundes und anderer Verkehrsteilnehmer gedient.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme sprach das Landesgericht Leoben den Angeklagten in beiden Anklagepunkten frei. Im Fall der Hündin erfolgte der Freispruch im Zweifel. Laut der Richterin hätten sich Aussagen widersprochen, außerdem habe es keine unmittelbaren Augenzeugen für die behaupteten Misshandlungen gegeben.
Die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Milchkühen führten ebenfalls nicht zu einer Verurteilung. Hier sprach das Gericht den Landwirt wegen Verjährung frei. Die Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.