Karl K. ist seit 43 Jahren Busfahrer und fast täglich mit Reisegruppen in Wien unterwegs. Bei einer seiner letzten Stadtrundfahrten kassierte er allerdings eine Strafe von 150 Euro – wegen "zu langsamen Fahrens".
Der Vorfall ereignete sich am Opernring auf Höhe des Kunsthistorischen Museums. Der 68-Jährige schildert die Situation so: Er sei langsam auf eine Kreuzung zugefahren, weil die Ampel Rot zeigte. Dabei habe ein Polizist ihm signalisiert, schneller zu fahren. Kurz darauf erhielt der Buslenker eine Strafverfügung über 150 Euro. Als Grund wird darin "zu langsames Fahren, sodass der übrige Verkehr behindert worden ist" angeführt.
Für den erfahrenen Buslenker ist die Strafe nicht nachvollziehbar. Er bringt täglich Touristen durch Wien. "Noch nie ist so etwas passiert", sagt er. Er könne nicht einfach ständig mit 50 km/h durch die Stadt "brettern", sagt er. Er müsse den Touristen auf der Rundfahrt ja auch etwas von der Stadt zeigen. Außerdem würden zahlreiche Touristen-E-Fahrzeuge am Ring ständig mit 10 bis 20 km/h fahren.
Zudem sei er zum Zeitpunkt der Beanstandung ohnehin auf eine rote Ampel zugerollt. K. will deshalb Einspruch gegen die Strafe erheben – insbesondere auch, weil in der Strafverfügung nirgends festgehalten ist, wie schnell der Wiener tatsächlich gefahren ist.
Der ÖAMTC weist auf "Heute"-Nachfrage darauf hin, dass die Fahrgeschwindigkeit immer an die jeweiligen Verkehrsverhältnisse angepasst werden müsse. Dabei spielen etwa die Verkehrslage oder die Beschaffenheit der Fahrbahn eine Rolle. Ein langsameres Zufahren auf eine rote Ampel könne daher ein legitimer Grund für eine geringere Geschwindigkeit sein. Nur um während der Fahrt Touristen etwas zu zeigen oder zu erklären, sei hingegen kein ausreichender Grund und kann bei einer Behinderung des übrigen Verkehrs gestraft werden.
Auch beim Vergleich mit Touristen-E-Oldtimern am Ring gäbe es einen entscheidenden Unterschied: Die E-Oldtimer dürfen nach kraftfahrrechtlichen Bestimmungen höchstens 10 km/h fahren. Eine fixe Geschwindigkeitsgrenze, ab der das Fahren als "zu langsam" gilt, gibt es laut ÖAMTC nicht. Entscheidend sind vor allem die konkreten Umstände.
Die Polizei Wien äußert sich auf "Heute"-Nachfrage nicht zum konkreten Fall, hält aber fest, dass ein ohne zwingenden Grund deutlich verlangsamtes Fahren den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtige. "Dadurch kann es unter anderem zu Rückstau, unerwarteten Brems- und Ausweichmanövern anderer Verkehrsteilnehmer und in weiterer Folge auch zu einer erhöhten Unfallgefahr kommen.
Das langsame Fahren und somit die Behinderung des Verkehrs stellt in der Wiener Innenstadt ein häufiges Problem dar, weshalb dies angezeigt wird", heißt es.