Zu spät gemeldet

"Zu Recht" – Chef wirft schwangere Dreifach-Mama raus

Eine Frau hätte ihre Schwangerschaft gleich nach einem positiven Test melden müssen, doch sie informierte den Chef erst fünf Tage danach – zu spät.
Österreich Heute
02.12.2025, 05:45
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Eine dreifache Mutter hat ihre Schwangerschaft zu spät gemeldet – und verlor deshalb ihren Job. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) bestätigte nun die Kündigung der ehemaligen Kassiererin. Aufgrund ihrer Erfahrung als mehrfache Mutter müsse man bei ihr strengere Maßstäbe anlegen, begründete das OLG. Die Frau hätte die Schwangerschaft früher bekannt geben müssen.

Am 4. Dezember 2024 erhielt die Salzburgerin per WhatsApp eine Nachricht, dass sie per 15. Jänner 2025 gekündigt sei. Zehn Tage später – am 14. oder 15. Dezember – hätte ihre Menstruation einsetzen sollen. Als das nicht passierte, machte sie am 23. Dezember einen Schwangerschaftstest, der positiv ausfiel, berichtet die "Presse".

Gynäkologin war auf Urlaub

Doch erst am 28. Dezember benachrichtigte sie ihren Chef per WhatsApp, dass sie einen Schwangerschaftstest gemacht hatte und dieser positiv ausgefallen war. Da ihre Gynäkologin allerdings in den Weihnachtsferien auf Urlaub war, konnte sie erst am 2. Jänner einen Termin ausmachen. Am 14. Jänner wurde die Schwangerschaft dann ärztlich bestätigt.

Für das Unternehmen war allerdings klar: Die Frau hatte längst über die Schwangerschaft Bescheid gewusst und diese zu spät gemeldet. Die Kündigung per 15. Jänner 2025 sei somit aufrecht. Die Schwangere klagte, doch das Landesgericht Salzburg gab dem Unternehmen recht.

Ausbleiben der Menstruation als Indiz

Grundsätzlich gilt, dass schwangere Arbeitnehmerinnen nur mit Zustimmung des Gerichts gekündigt werden dürfen. Passiert dies allerdings, ohne dass die Schwangerschaft bekannt ist, kann die Kündigung rückwirkend unwirksam werden – wenn die Frau ihre Schwangerschaft rechtzeitig mitteilt – spätestens fünf Tage nach der Kündigung.

Erfährt die Betroffene erst später von der Schwangerschaft, gelten strengere Regeln: Sie muss die Schwangerschaft "unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes" melden. Erfahrene Mütter müssten "schon das Ausbleiben der regelmäßigen Regelblutung als ernst zu nehmendes Indiz für das Vorliegen einer Schwangerschaft qualifizieren", urteilte das Gericht.

Kündigung ist wirksam

Die Mitteilung an ihren Vorgesetzten erging daher zu spät – sie hätte ihn bereits am 24. oder 25. Dezember informieren müssen. Dass die Mutter schlecht Deutsch spricht, ließ das Gericht ebenfalls nicht als Hinderungsgrund gelten. Immerhin habe sie als Kassiererin gearbeitet und ihr Handy auf Deutsch eingestellt.

Weiters hätte die Salzburgerin trotz Urlaub ihrer Gynäkologin sofort eine ärztliche Untersuchung in die Wege leiten müssen – bei einer Vertretung oder in einem Spital. Das Urteil ist daher rechtskräftig, die Kündigung der nunmehrigen Hausfrau wirksam.

{title && {title} } red, {title && {title} } 02.12.2025, 05:45
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