High Noon im Salzburger Landtag: Am Mittwoch beraten Landtagspräsidium und Klubobleute über ein heikles Problem, dessen Lösung wohl bei kaum einem Wähler auf Gegenliebe stoßen würde. Anlass dafür ist eine Änderung der Landtagswahlordnung, die nun aber verfassungsrechtliche Bedenken mit sich bringt, berichten die "Salzburger Nachrichten".
Bei der letzten Volkszählung wurde nämlich festgestellt, dass im Lungau (entspricht dem Bezirk Tamsweg) nur mehr 15.800 Wahlberechtigte leben. Von den bisher zwei Grundmandaten muss deswegen eines an den Flachgau (Bezirk Salzburg-Umgebung) wandern, dessen Einwohnerzahl stetig steigt.
Gibt es nur mehr ein Grundmandat, ist dieses für Wahlwerber praktisch nicht mehr erreichbar, weil sie dazu die absolute Mehrheit bräuchten. An und für sich wäre das aber kein großes Problem, da Sitze auch über die Landesliste vergeben werden. Die Verfassung sieht das aber anders.
Denn wenn es in einem Wahlkreis nur mehr ein einziges Grundmandat gibt, widerspricht das dem Sinn des Verhältniswahlrechts. Der Verfassungsgerichtshof hat dazu bereits 1996 eine Entscheidung getroffen. Ohne Lösung könnten künftige Wahlen dadurch als verfassungswidrig angefochten werden.
Von den Lösungen, die am Tisch liegen, wirkt keine für die Bevölkerung wirklich zufriedenstellend. Eine Erhöhung der Anzahl der Landtagsabgeordneten von 36 auf 38 ist laut SN wenig realistisch. Wahrscheinlichste Variante ist aktuell, den Wahlkreis Lungau mit dem Pongau zusammenzulegen. Statt sechs Wahlkreise gäbe es dann nur mehr fünf, bei einer Fusion zu einem noch größeren Wahlkreis "Innergebirg" vier.