Täter vielleicht straffrei

Zug-Surfer legten Koralmbahn lahm: kommt es zu Anklage?

Drei Männer sprangen auf einen fahrenden ICE und legten die Koralmbahn lahm. Jetzt stellt sich die brisante Frage: Kommen zwei davon straffrei davon?
Österreich Heute
10.10.2026, 16:26
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Am 21. Juli sorgten drei junge Männer für einen gefährlichen Zwischenfall auf der Koralmbahn. Sie sprangen am Bahnhof Kühnsdorf-Klopeiner See auf einen anfahrenden ICE 117 und versteckten sich während der Fahrt in Nischen an der Außenseite des Zuges. In diesem Streckenabschnitt erreichen Züge Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h.

Koralmtunnel musste gesperrt werden

Wartende Fahrgäste bemerkten die Aktion und alarmierten die Polizei sowie die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB). Der ICE musste daraufhin mitten im rund 32,9 Kilometer langen Koralmtunnel anhalten. Die Strecke zwischen Klagenfurt und Graz wurde in beide Richtungen gesperrt.

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Zwei der sogenannten Train-Surfer wurden von ÖBB-Mitarbeitern im Tunnel gefasst und mit einem Rettungszug abtransportiert. Noch vor der Übergabe an die Polizei gelang ihnen vorübergehend die Flucht. Weil ihre Identitäten bekannt waren, konnten sie rasch ausgeforscht werden.

Ermittlungen stehen vor Abschluss

Knapp drei Monate nach dem Vorfall stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vor dem Abschluss. Behördensprecher Markus Kitz bestätigt laut der "Kleinen Zeitung": "Die Enderledigung ist derzeit in Arbeit."

Bei den beiden bekannten Beschuldigten handelt es sich um einen 19-jährigen Österreicher, der in Wien lebt, und einen 18-jährigen polnischen Staatsbürger aus Niederösterreich. Der dritte Beteiligte ist weiterhin flüchtig. Von ihm wissen die Ermittler lediglich, dass er sich "Chris" nennt. Die beiden anderen Männer verweigern jede Auskunft zu ihrem Freund.

Warum eine Anklage schwierig ist

Ermittelt wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung. Dabei stehen die Behörden vor einem Problem: Nach dem bisherigen Ermittlungsstand haben die jungen Männer keine anderen Personen gefährdet, sondern nur sich selbst. Das reicht für diesen Straftatbestand nicht aus.

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Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, ist noch offen. "Eine diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht gefallen", betont Kitz.

Besonnenes Handeln verhinderte Verletzte

Dass der Vorfall ohne Verletzte endete, ist auch dem Verhalten des Lokführers und des Zugpersonals zu verdanken. Sie konnten die außen am Zug mitfahrenden Jugendlichen zunächst nicht sehen und wurden erst von der Leitzentrale per Funk informiert.

Der Lokführer leitete daraufhin eine kontrollierte Bremsung ein, statt eine Notbremsung auszulösen, bei der möglicherweise Fahrgäste verletzt worden wären. "Er hat sich völlig richtig verhalten", sagt Kitz.

ÖBB könnten Schadenersatz verlangen

Auch wenn die strafrechtlichen Folgen für die beiden jungen Männer überschaubar ausfallen könnten, drohen ihnen möglicherweise hohe Kosten. Die ÖBB halten sich weitere rechtliche Schritte offen.

Dazu könnten Schadenersatzforderungen gehören, etwa wegen der Zugausfälle und der mehr als dreistündigen Streckensperre. Auch jene Kosten, die den ÖBB durch Entschädigungen für betroffene Fahrgäste entstehen, könnten weitergegeben werden. Die Kosten für den Polizeieinsatz müssen die Train-Surfer jedenfalls bezahlen. Das hatte die Polizei bereits klargestellt.

red,10.10.2026, 16:26
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