Minderjährige Flüchtlinge

Zuständig ab 1. Tag: Land lehnt geplante Asyl-Regel ab

FP-Antauer: "Wir lehnen es strikt ab, als Land ab dem 1. Tag für die Obsorge eines unbegleiteten, minderjährigen Asylwerbers verantwortlich zu sein.“
Erich Wessely
30.03.2026, 05:15
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Der Entwurf des geplanten, neuen Bundesgesetzes für junge Flüchtlinge (Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz, kurz ObUM-G) sorgt jetzt für große Aufregung: "Wenn ein unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Österreich kommt, ist zunächst der Bund zuständig und das hat auch so zu bleiben", sagt Asyl-Landesrat Martin Antauer (FPÖ). "Wir lehnen es strikt ab, ab dem ersten Tag verantwortlich zu sein."

"Auf Mindestanforderungen beschränken"

In einer Stellungnahme der Landesregierung an den Bund wird kritisiert, dass die vorgesehene Obsorge "eindeutig über die unionsrechtlichen Mindestanforderungen hinaus („Gold-Plating“) geht". Die Umsetzung der EU-Vorgaben solle man "auf die Mindestanforderungen beschränken".

"Mehraufwand, Doppelgleisigkeit, Millionen-Kosten"

Der Gesetzesentwurf trage weder zu einer Vereinfachung noch zu einer Verbesserung minderjähriger Flüchtlinge bei. Antauer: "Mit einher gehen Mehraufwand auf sämtlichen Verwaltungsebenen, Doppelgleisigkeit, noch mehr Probleme mit der Altersbestimmung und Mehrkosten in Millionenhöhe."

"Davon weichen wir keinen Millimeter ab"

Hinzu komme: "NÖ wäre mit dem BFA Traiskirchen am härtesten aller Bundesländer davon betroffen. Wir wollen NÖ so unattraktiv wie möglich für alle Asylwerber machen und davon weichen wir keinen Millimeter ab."

Auf Basis von Zahlen aus 2016 (8.277 Anträge von unbegleiteten Minderjährigen) rechne die Landesregierung mit Personalmehrkosten beim Land NÖ von rund 3,79 Mio. Euro.

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