Am Montagvormittag fand am Landesgericht für Strafsachen Wien eine Haftverhandlung zur Überprüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft statt. Benko nahm daran per Videokonferenz aus der Justizanstalt Innsbruck teil. Die Verhandlung erfolgte im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen, regelmäßigen zweimonatigen Überprüfung.
Das Gericht geht weiterhin von einem dringenden Tatverdacht sowie vom Vorliegen der Tatbegehungsgefahr aus. Auch an der Verhältnismäßigkeit der Haft habe sich nichts geändert. Daher wurde die Untersuchungshaft bis zum 12. Jänner 2026 verlängert - da der 10. Jänner auf einen Samstag fällt.
Benko kann gegen diesen Beschluss nun bis zum kommenden Donnerstag eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien richten. Sowohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als auch die Verteidigung gaben am Montag vorerst keine Erklärung ab.