Im Rahmen einer gezielten Schwerpunktaktion nahm die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung im September 2025 die Almhüttenbetriebe in Tirol und Vorarlberg unter die Lupe.
Bei den Kontrollen standen vor allem die ordnungsgemäße Anmeldung von Dienstnehmern zur Sozialversicherung, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie steuerliche Pflichten im Fokus.
So kontrollierten die Behörden in insgesamt 32 Betrieben 128 Beschäftigte. Die Höhe der daraus zu erwartenden Strafen belaufe sich auf rund 100.000 Euro, hieß es in einer Aussendung des Finanzministeriums. In 41 Fällen wurden Übertretungen festgestellt, welche nun bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt werden.
Besonders auffallend: In 25 Fällen waren Beschäftigte nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet. Damit war rund jeder fünfte Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß registriert. Des Weiteren fehlten in 14 Betrieben die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen. Fast jedes zweite Unternehmen konnte keine korrekten Nachweise vorlegen.
Dies waren jedoch nicht die einzigen Vergehen, die von den Finanzpolizisten aufgedeckt wurden. So gab es jeweils auch eine Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie wegen unbefugter Gewerbeausübung.
Auch steuerrechtliche Verstöße wurden aufgedeckt, denn in drei Almhütten wurden keine Belege ausgestellt. In einem Fall war überhaupt keine Registrierkasse vorhanden, hier folgt eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt zur weiteren Prüfung.
Einem Hüttenwirt wurde sein "hochpreisiger Pkw mit ausländischem Kennzeichen" zum Verhängnis. Dieser erregte die Aufmerksamkeit der Finanzpolizisten. Nun folgen Vorschreibungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) und zur Kraftfahrzeugsteuer.
"Null Toleranz bei Betrugsbekämpfung gilt überall, in der Stadt und am Land, am Berg und im Tal", so Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Steuerbetrug zu bekämpfen, sei "eine Frage der Gerechtigkeit und im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler", betont der Finanzminister.