Die Türe fällt zu, der Schlüssel liegt in der Wohnung: Notsituationen wie diese soll ein 24-Jähriger in Wien ausgenutzt haben. Die Opfer mussten brennen wie die sprichwörtlichen Luster. So soll der Deutsche in einem Fall 1.069 Euro für einmal Türe aufsperren verrechnet haben. Für das Ausputzen eines Rohres wurden 1.155 Euro fällig. Dazu kamen Ersatzteile, die verrechnet aber nie verbaut wurden. In vielen Fällen war der Schaden nach dem Besuch des falschen Handwerkers größer als vorher.
Was man aus dem Fall lernen kann: Aufpassen bei Notdiensten, am besten im Vorhinein einen Preis ausmachen. Zweitens: Ein "Anwalt, der was kann halt" zahlt sich oft aus. Denn der Angeklagte kam mit einer milden Strafe davon. "Mein Mandant bekennt sich schuldig", so Top-Verteidiger Ernst Schillhammer zu Beginn der Verhandlung. "Bis auf ein Faktum, in dem wohl eine Verwechslung vorlag."
Völlig ohne Ausbildung wurde der 24-Jährige angeblich in Deutschland über Hintermänner angeworben und nach kurzer "Einschulung" an Kunden in Notsituationen vermittelt. "Hauptfokus war der Schlüsseldienst", so der Angeklagte. "Ich hatte keinen Gewerbeschein." Kunden wurden über erstplatzierte Google-Anzeigen geködert und dann mit völlig überhöhten Preisen über's Ohr gehauen. Insgesamt entstand so in den Jahren 2022 und 23 in wenigen Monaten ein Schaden von rund 7.000 Euro.
"Es wurden keine Kosten und Mühen gescheut, der Schaden wurde wieder gut gemacht", so Schillhammer. Sein Büro kontaktierte im Vorfeld der Verhandlung die Opfer, zahlte im Auftrag seines Mandanten die zu viel bezahlten Beträge zurück – auch im Gerichtssaal gab es Geld für anerkannte Forderungen der Geschädigten.
Eine Wienerin musste über 1.000 Euro für einmal aufsperren bezahlen – sie war nicht die Einzige. "Er hat die Türe nicht aufbekommen, das Schloss, der Türstock und eine Fliese waren kaputt", berichtete die Zeugin vor Gericht. "Ich musste noch einmal 300 Euro bezahlen." Der Betrag wurde anerkannt. Auf kurzem Wege bekam die Wienerin von Schillhammer den Betrag noch im Gerichtssaal überrascht. Sie war sichtlich überrasch. "Darf ich das nehmen?", fragte sie den Richter. Dieser bestätigte ihr, dass die Übergabe völlig in Ordnung sei. Auch mehrere andere Zeugen bekamen Forderungen noch im Gerichtssaal in bar auf den Tisch geblättert.
Dann wurde es kurios: "Ich hab' mich ausgesperrt und kein Geld daheim gehabt", berichtete ein junger Zeuge. Der Angeklagte habe 400 Euro verlangt, nahm den Führerschein des Kunden "als Pfand" mit – und gab ihn wochenlang nicht zurück.
"Ich habe 650 Euro zuviel bezahlt, das Geld habe ich wieder bekommen", berichtete ein weiterer Zeuge. Er habe Verdacht geschöpft, dass der Angeklagte kein echter Handwerker sei. Die Tür war zu. "Er hat mit dem Hammer drauf gehaut, weil er sie nicht öffnen konnte." Anderen Kunden wurden für die Behebung einer einfachen Rohrverstopfung saftige 1.155 Euro verrechnet.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Deutschen schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. "Der Schaden wurde zur Gänze wieder gut gemacht", hob der Richter hervor. Der Angeklagte entschuldigte sich freundlich bei allen Opfern – die Strategie ging auf. Das Urteil fiel milde aus. Für den Deutschen setzte es 18 Monate Haft, 14 Monate davon bedingt – vier Monate muss der Angeklagte absitzen. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.