Ein außergewöhnlicher Fall sorgt derzeit in Deutschland für Aufsehen. Eine 62-jährige Lehrerin aus Duisburg war seit 17 Jahren durchgehend krankgeschrieben. Trotzdem wurde ihr Gehalt weiter ausbezahlt - und laut "Bild" blieb nicht bei der ursprünglichen Summe.
Grund dafür sind die Regelungen der Landesbesoldungsordnung. Dort steigt das Gehalt von Beamten entsprechend ihrer Dienstzeit automatisch in festgelegten Abständen. Auch eine dauerhafte krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit unterbricht diesen sogenannten Stufenaufstieg nicht.
Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf erklärte dazu gegenüber "Bild": "Der Stufenaufstieg innerhalb einer Besoldungsgruppe ist an die Dienstzeit gekoppelt. Eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit führt nicht dazu, dass der Stufenaufstieg unterbrochen wird."
Die Studienrätin begann 2004 in der Besoldungsgruppe A13. Zuletzt befand sie sich laut "Bild" in der höchsten Erfahrungsstufe und bezog ein Bruttogehalt von 6.174,04 Euro pro Monat. Da sie seit 17 Jahren krankgeschrieben war, erhielt sie in diesem Zeitraum mindestens zwei automatische Gehaltserhöhungen. Ab August würde das Gehalt der höchsten Stufe auf 6.381,49 Euro brutto steigen.
Inzwischen wurde die 62-Jährige nach einer amtsärztlichen Untersuchung wegen Dienstunfähigkeit mit Ende Mai in den Ruhestand versetzt. Seit Juni erhält sie daher eine Pension. Gegen diese Entscheidung hat sie jedoch geklagt. Bis zu einer Entscheidung behält die Behörde jenen Teil ihres bisherigen Gehalts ein, der über der Pension liegt.
Dazu erklärte die Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber "Bild": "Sollte die Klage der verbeamteten Person gegen die Zurruhesetzung erfolgreich sein, müssten die einbehaltenen Dienstbezüge nachträglich ausbezahlt werden."