Ein Mann aus Frankreich wurde im Juni 2025 am Bahnhof in der Region Zofingen-Kulm festgenommen. Gegen ihn lief ein Strafverfahren wegen Betrugs und Diebstahls. Nach zwei Tagen Untersuchungshaft wurde das Verfahren eingestellt und der Mann wieder freigelassen.
Als Entschädigung zahlte der Staat dem Franzosen zunächst 430 Euro. Damit zeigte sich der Mann jedoch nicht zufrieden und forderte insgesamt 123.000 Euro – 82.000 Euro für sich selbst und 41.000 Euro für seine Familie.
Wie "20 Minuten" berichtet, führte der Mann als Hauptgrund an, dass er durch die Verhaftung die Geburt seiner Tochter verpasst habe. Seine Partnerin erlitt nach der Nachricht von seiner Festnahme eine Plazentaablösung, weshalb das Kind per Kaiserschnitt vorzeitig entbunden werden musste.
Das Aargauer Obergericht wies die Forderung des Mannes jedoch zurück. Die Richter kamen zum Schluss, dass die geltend gemachten Schäden nicht ausreichend belegt wurden. Außerdem gebe es keine rechtliche Grundlage für eine Entschädigung von Angehörigen in solchen Fällen.
Statt einer Entschädigung muss der Mann nun die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen und 934 Euro bezahlen.