Regierung verschärft Regeln

Neues Gesetz soll jetzt fiese Abmahn-Abzocke stoppen

Nach Geschäftemacherei mit "Besitzstörung" beim Parken nimmt die Regierung weitere Massen-Abmahnungen ins Visier. Gesetz gegen Abzocke wird verschärft
Angela Sellner
24.06.2026, 21:42
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Die Regierung verschärft die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb. Das entsprechende Gesetz wurde jetzt im Wirtschaftsausschuss diskutiert und soll Anfang Juli im Nationalrat beschlossen.

Damit nimmt sie ein Geschäftsmodell ins Visier, das viele Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Betreiber von Homepages schon teuer zu stehen gekommen ist.

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Besitzstörungs-Klagen

Es geht um sogenannte Abmahn-Abzocke. Dabei werden massenhaft "Drohbriefe" verschickt. Der Vorwurf: angebliche "Besitzstörung" beim Parken oder kleine formale Fehler auf einer Homepage, etwa wegen einer bestimmten Schriftart.

Mit Klagsdrohungen wegen vermeintlicher Parksünden waren in den vergangenen Jahren unzählige Österreicher konfrontiert – weil sie etwa beim Wenden ein Privatgrundstück gestreift oder ganz kurz auf einer Geschäftsfläche angehalten hatten. Sie wurden aufgefordert, hunderte Euro zu zahlen, um einer saftigen Klage zu entgehen.

Dieser Parkplatz-Abzocke hat die Regierung mit einer Gesetzesänderung bereits einen Strich durch die Rechnung gemacht, indem sich solche Besitzstörungs-Abmahnungen als Geschäftsmodell schlicht nicht mehr lohnen.

Masche ist immer gleich

Nun folgt der nächste Streich, indem auch gegen Abmahnungswellen in anderen Bereichen vorgegangen wird. Denn die Masche ist fast immer gleich: Per Brief wird Druck gemacht – man solle rasch zahlen, sonst folgt eine Klage, die richtig teuer werden kann. Viele zahlen dann aus Angst, obwohl am Ende oft gar nicht geklagt wird.

„Wer mit Abmahnungen Geschäfte machen will, kann geklagt werden. Damit schützen wir Haushalte, kleine Betriebe und Vereine.“
Melanie ErasimSPÖ-KMU-Sprecherin

Genau diesem Geschäftsmodell schiebt die Regierung jetzt einen Riegel vor: Wer mit Abmahnungen abkassieren will, soll leer ausgehen. Künftig gelten solche Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich und damit verboten, wenn sie massenhaft verschickt werden, bei Zahlungsverweigerung kaum geklagt wird und es überwiegend darum geht, damit Geld zu verdienen.

So kannst du dich wehren

Betroffene können sich unter anderem an AK, WKO, ÖGB, BWB oder VKI wenden. Diese Stellen können gegen die Abmahner vorgehen. Wer rechtsmissbräuchlich abmahnt, kann auf Unterlassung geklagt werden. Bei Verschulden kann auch Schadenersatz verlangt werden. Außerdem gibt es dann keinen Ersatz der Abmahnkosten.

SPÖ-KMU-Sprecherin Melanie Erasim erklärt: "Bei Abmahnungen sollte es um Recht und Gerechtigkeit gehen, nicht ums Einschüchtern und Abkassieren. Wir schieben dieser Abmahn-Abzocke nun den Riegel vor. Wer mit Abmahnungen Geschäfte machen will, kann geklagt werden. Damit schützen wir Haushalte, kleine Betriebe und Vereine."

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