Er will nicht gefahren sein

1,94 Promille! Bezirkschef muss Führerschein abgeben

Mit 1,94 Promille saß ein Mann in Neukirchen am Großvenediger in seinem Auto – jetzt ist klar: Es war der Pinzgauer Bezirkshauptmann Bernhard Gratz.
Newsdesk Heute
12.12.2025, 21:40
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Ein nächtlicher Polizeieinsatz in Neukirchen am Großvenediger sorgt Wochen später für politische Brisanz: Bei einer Alkoholkontrolle Ende November saß ausgerechnet der Pinzgauer Bezirkshauptmann Bernhard Gratz stark alkoholisiert in seinem Auto. Der 60-Jährige bestreitet allerdings, gefahren zu sein.

Am späten Abend des 28. November kontrollierte die Polizei in der Salzburger Gemeinde einen Mann, der sich in seinem Fahrzeug befand. Ein Alkotest ergab 1,94 Promille. Wie nun bekannt wurde, handelte es sich dabei um den Bezirkshauptmann von Zell am See, Bernhard Gratz. Die Beamten nahmen dem Mann noch vor Ort den Führerschein ab, außerdem wurde Anzeige erstattet, wie die "Krone" berichtet.

Bezirkschef spricht von Missverständnis

Gegenüber dem Blatt bestätigte Gratz den Vorfall, widersprach jedoch den Darstellungen der Polizei und Berichten anderer Medien. "Ich bin weder gefahren, noch habe ich das Auto in Betrieb genommen", erklärte der Bezirkschef. Ihm sei bewusst, dass es sich um eine "heikle Angelegenheit" handle.

Nach seinen Angaben seien Polizisten auf ihn aufmerksam geworden, weil er alkoholisiert im Auto gesessen sei. "Vorne und hinten hat das Licht gebrannt. Ich wäre aber nie gefahren."

Licht ging automatisch an

Gratz erklärte weiter, dass die Beleuchtung seines Fahrzeugs automatisch aktiviert werde, sobald der moderne Autoschlüssel gedrückt werde. Der Motor sei zu keinem Zeitpunkt gelaufen, er habe lediglich im Auto gesessen. "Ich würde mich hüten, das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen." Das Sitzen im Auto sei seiner Ansicht nach "nicht verboten."

Den Führerschein ist der Bezirkshauptmann vorerst dennoch los. Er zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass der Sachverhalt vor der Verwaltungsbehörde geklärt werde.

Land äußert sich nicht

"Es gilt gleiches Recht für alle – auch für mich", betonte Gratz. Seitens des Landes Salzburg wollte man den Vorfall weder bestätigen noch kommentieren. Auf eine Anfrage zu möglichen Konsequenzen hieß es lediglich, dass für die Prüfung dienstrechtlicher Fragen die zuständige Disziplinarbehörde verantwortlich sei.

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