Mit Tränen in den Augen verfolgte die Schwester des erst 22-jährigen Todesopfers am Mittwoch den Geschworenenprozess gegen zwei Verdächtige (29, 19) am Wiener Landesgericht. Die tragische Causa wurde zum zweiten Mal vor Ort verhandelt, weil bei der ersten Verhandlung zusätzlich zum Körperverletzungsvorwurf und unterlassener Hilfeleistung auch ein schrecklicher Mordverdacht aufgekommen war.
Denn der 29-Jährige soll der jungen Wienerin "aus Mitleid" und "weil sie so gezittert" eine Überdosis Morphium verabreicht haben. "Binnen einer Minute rollte sie die Augen nach hinten und röchelte nur noch", schildert ihr mitangeklagter Freund (19) die fatale Feier in der Favoritner Wohnung in der Nacht auf den 23. Oktober. Doch weder er noch der 29-Jährige riefen anschließend die Rettung, obwohl sie gewusst haben müssen, wie kritisch die Lage war.
"Wir waren beide panisch, er hatte keine SIM-Karte und ich kein Guthaben", rechtfertigte sich der jüngere am Mittwoch. Gemeinsam habe man noch improvisierte Wiederbelebungsmaßnahmen vorgenommen. Dann winkte der Ältere angeblich ab: "Geh, die atmet eh noch. Fahr mit dem Roller zum Reumannplatz und hol das Gegenmittel aus der Nachtapotheke". Doch dem jungen Mann gelang es nicht, das Medikament Naloxon zu besorgen, zudem irrte er selbst zugedröhnt umher und fand die Wohnung nicht mehr. "Ich stieg dann in die Straßenbahn", erklärte er, kontaktierte erst am nächsten Tag die Mutter der Freundin.
Aus Angst vor der Polizei hatte auch der 29-Jährige nach kurzer Zeit die Wohnung verlassen, überließ das Opfer drinnen alleine seinem Schicksal. Als schließlich von der Mutter herbeigerufene Hilfskräfte am nächsten Abend ankamen, konnten sie nur noch den Tod der jungen Wienerin durch Atemlähmung feststellen. "Sie wurde hilflos und sterbend zurückgelassen", schüttelte die Staatsanwältin den Kopf.
Der Verteidiger des achtfach vorbestraften 29-Jährigen bestritt indes den Mordvorsatz und gab zu bedenken, dass das Opfer auch mit notärztlicher Soforthilfe vielleicht nicht überlebt hätte. Dem widersprach der medizinische Gutachter vehement. Die Geschworenen fällten am Nachmittag das Urteil: Es war Mord! Der 29-Jährige fasste 12 Jahre Haft aus. Beide Angeklagten müssen der Mutter der Toten 41.000 Euro und die Begräbniskosten bezahlen. Opfervertreter Sascha Flatz: "Sie ist erleichtert, dass es ein gerechtes Urteil gegeben hat." Die Schwester bekam 5000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen. Der 19-Jährige wurde zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt – wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.