Mordverdacht

"Nadel aus Mitleid gesetzt": 22-Jährige starb auf Party

Eine junge Frau starb nach einer Morphium-Injektion in Wien. Nun steht ein 29-Jähriger erneut vor Gericht – der Prozess wird im Jänner neu aufgerollt
Thomas Peterthalner
05.01.2026, 05:30
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Eine 22-jährige Wienerin starb in der Nacht auf den 23. Oktober 2024 in einer Wohnung in Favoriten. Ein 29-Jähriger hatte ihr angeblich eine Spritze angesetzt und der jungen Frau Morphium injiziert. Die 22-Jährige verlor das Bewusstsein, erlitt eine Atemlähmung – angeblich rief aber niemand die Rettung. Nun wird der Prozess vor einem Schwurgericht neu aufgerollt – es besteht Mordverdacht.

"Nadel aus Mitleid angesetzt"

Gemeinsam mit einem 19-Jährigen hatte der Hauptverdächtige in der Wohnung in Wien-Favoriten eine Drogenparty gefeiert. Alkohol, Crystal Meth, Amphetamine und Benzodiazepine (starke Beruhigungsmittel) wurden konsumiert, bevor man sich gegenseitig Spritzen gesetzt haben soll. "Sie hat so stark gezittert. Ich habe Mitleid gehabt und ihr die Nadel angesetzt. Abgedrückt hat sie selber", meinte der 29-Jährige im ersten Prozess am 31. Juli 2025.

29-Jähriger kam nicht zurück

Als es der 22-Jährigen schlechter ging, verstrichen wertvolle Minuten. Der 19-Jährige wollte angeblich ein Gegenmittel holen, kam aber nie zurück. Auch der 29-Jährige verschwand später, weil er "Angst vor der Polizei" hatte. Ein Notruf wurde nie abgesetzt – das Handy hätte laut Richterin aber funktioniert.

War es Mord?

Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und unterlassene Hilfeleistung standen bei dem ersten Prozess Ende Juli im Raum. Doch der Schöffensenat erklärte sich für den älteren Angeklagten "nicht zuständig": Mordverdacht stand im Raum.

"Mit Notruf hätte sie überlebt"

Der Fall wird nun vor einem Geschworenengericht am 7. Jännner 2026 neu verhandelt. Opferanwalt Sascha Flatz fordert 47.000 Euro Schadenersatz für die Familie. Der Gutachter war sich sicher: Mit einem einfachen Notruf hätte die 22-Jährige überleben können. Dem Hauptverdächtigen droht nun die Höchststrafe – lebenslang. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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