Nach dem Ärger über saftige Zahlungsforderungen meldet sich jetzt Dubrovniks Bürgermeister zu Wort. Mato Franković verteidigt die hohen Strafen für unerlaubte Einfahrten rund um die historische Altstadt. Seine Botschaft: Wer die kroatische Urlaubsstadt besucht, muss deren Verkehrsregeln respektieren.
Auslöser ist – wie berichtet – die Beschwerde eines polnischen Touristen. Er soll wegen zweier Einfahrten insgesamt 3.000 Euro bezahlen – nach eigenen Angaben kamen die Forderungen erst mehr als ein Jahr nach seiner Reise. Der Stadtchef begründet nun, warum Dubrovnik an seinem strengen Kurs festhält.
In einer auf Facebook veröffentlichten Stellungnahme, über die das kroatische Nachrichtenportal "Index" berichtet, nimmt Franković auch die Besucher in die Pflicht. "Und wo bleibt die Verantwortung, die Verkehrsregeln der Stadt einzuhalten, die man besucht?", fragt der Bürgermeister.
Gastfreundschaft setze gegenseitigen Respekt voraus. Dazu gehöre auch Rücksicht auf jene Menschen, die in Dubrovnik leben. Die Zufahrtsbestimmungen gelten laut Franković unabhängig davon, woher die Besucher kommen. Damit betreffen sie ebenso österreichische Urlauber, die mit dem Auto anreisen.
Auch die Höhe der Sanktionen verteidigt der Bürgermeister ausdrücklich. "Ich bin der Meinung, dass sie hoch genug sein müssen, um von Regelverstößen abzuschrecken", erklärt Franković. Autofahrer ohne Zufahrtsberechtigung sollen gar nicht erst in die Zone einfahren.
Die Einnahmen aus den Strafen seien nicht der Grund für die Einführung der Beschränkungen gewesen. Der Bürgermeister will verhindern, dass eine Geldstrafe als eine Art Eintrittskarte verstanden wird, mit der sich ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln erkaufen lässt.
Die Sonderverkehrszone soll nach Darstellung des Stadtchefs die Straßen rund um die historische Altstadt entlasten und den Alltag der Bevölkerung verbessern. Besonders wichtig sei, dass Einsatzkräfte rasch vorankommen und die Rettung erreichbar bleibt.
Franković verweist außerdem auf die Kennzeichnung der Zone: Verkehrsschilder, Warnhinweise und Bodenmarkierungen machten auf die Beschränkungen aufmerksam. Vor der Einfahrt warne zusätzlich eine große Ampel mit rotem Licht jene Lenker, die keine Zufahrtsberechtigung haben. Die Stadt werde am bestehenden Verkehrsregime festhalten.
Die konkrete Forderung gegen den polnischen Urlauber erklärt die Stellungnahme allerdings nicht. Der Mann berichtet von zwei getrennten Forderungen über jeweils 1.500 Euro. Außerdem beklagt er, dass die mit der Einhebung befassten Anwaltskanzleien schwer erreichbar seien.
Wie diese Beträge berechnet wurden, weshalb die Schreiben laut dem Betroffenen erst nach mehr als einem Jahr eintrafen und was hinter den geschilderten Kommunikationsproblemen steckt, bleibt offen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts lag auf die entsprechenden Fragen keine offizielle Antwort der Stadt vor.
Die seit 2. Juni 2025 bestehende Sonderverkehrszone sieht unterschiedliche Strafsätze vor. Für eine unerlaubte Einfahrt sind laut den veröffentlichten städtischen Angaben 260 Euro für Privatpersonen vorgesehen. Bei Gewerbetreibenden sind es 660 Euro, bei Unternehmen 1.320 Euro. Für die verantwortliche Person eines Unternehmens können weitere 260 Euro hinzukommen.
Jede unerlaubte Einfahrt kann gesondert bestraft werden. Die genannten 1.500 Euro sind somit kein pauschaler Strafsatz für jeden Urlauber. Ohne Einsicht in die konkreten Bescheide lässt sich nicht feststellen, welche zusätzlichen Kosten oder sonstigen Grundlagen die Forderungen in diesem Fall erklären.
Sollte nach dem Kroatien-Urlaub eine hohe Zahlungsaufforderung eintreffen, ist genaues Prüfen angesagt. Entscheidend sind das Datum der angeblichen Einfahrt, das Kennzeichen, die rechtliche Grundlage der Strafe und die Frage, an wen der Bescheid ursprünglich gerichtet wurde.
Bei Mietwagen sollten Betroffene außerdem klären, ob die Vermietung eine Unternehmensstrafe samt zusätzlichen Gebühren weiterverrechnet oder ob die geringere Strafe für Privatpersonen zur Anwendung kommen könnte.
Auch die Fristen sind wichtig: Wer den Bescheid erst mit Verzögerung über die Autovermietung erhält, könnte eine mögliche Frist zur vergünstigten Zahlung bereits versäumt haben. Den Brief einfach zu ignorieren, ist keine gute Idee. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung, etwa über eine Verbraucherschutzeinrichtung.
Für österreichische Dubrovnik-Reisende bleibt entscheidend, vor einer Fahrt in die Zone die Zufahrtsberechtigung zu klären. An den Beschränkungen will der Bürgermeister trotz der Beschwerden festhalten.