Ein kurioser Fall am Landesgericht Feldkirch: Ein 59-jähriger Mann aus dem Raum Feldkirch musste sich wegen schweren Betrugs verantworten.
Der Vorwurf: Er habe zwischen Oktober 2021 und August 2023 rund 41.000 Euro zu Unrecht vom AMS bezogen – obwohl er jährlich 90.000 Euro Dividende aus Aktien und 300.000 Euro aus einem Hausverkauf bezogen hatte.
Doch der bislang unbescholtene Mann beteuerte seine Unschuld. Er sei davon ausgegangen, dass ihm die Notstandshilfe zustehe. "Mir wurde damals beim AMS erklärt, dass die Notstandshilfe automatisch einsetzt, sobald das Arbeitslosengeld ausläuft", wird der Mann in der "Krone" zitiert.
Er habe sich auf die Auskünfte des AMS verlassen – von Beratung keine Spur, lediglich Formulare zur Unterschrift. Die Gespräche seien eher "Kontrolltermine" gewesen, heißt es in dem Bericht weiter.
Seine Verteidigung argumentierte, dass Kapitalerträge erst seit kurzem meldepflichtig seien – und nur bei Bezug von Notstandshilfe. Einen Täuschungsvorsatz habe es laut den Anwälten des Mannes daher nie gegeben.
Zudem habe der 59-Jährige die gesamte Summe sofort zurückgezahlt, als das AMS den Fehler bemerkte. Das überzeugte letztlich auch das Gericht. Der Prozess endete mit einem Freispruch im Zweifel.