Gesetzesänderungen

Ab 1. Juli: Was in Österreich jetzt alles teurer wird

Reisepass, Führerschein, E-Card, Tschick – das Sparpaket der Regierung schnalzt die Preise hoch. Für Krankentransporte wird ein Selbstbehalt fällig.
Angela Sellner
01.07.2025, 05:45
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Mit 1. Juli treten eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft – großteils betreffen sie Maßnahmen aus dem Milliarden-Sparpaket der Regierung zur Budgetsanierung. Damit ist klar: Für vieles müssen wir jetzt tiefer in die Tasche greifen, etwa für Reisepass oder Führerschein. Aber es gibt auch Entlastungen, die jetzt in Kraft treten.

"Heute" hat die Liste, was sich jetzt ändert – mit den Auswirkungen auf deine Geldbörse:

Höhere Gebühren für Dokumente

Die Bundesgebühren für Reisepass, Führerschein & Co. werden an die Inflation angepasst. Aber nicht nur im Vergleich zum Vorjahr, sondern diese Gebühren wurden zuletzt im Juli 2011 erhöht, die Valorisierung seither wird jetzt nachgeholt. Laut Verbraucherpreisindex beträgt die Inflation seit Sommer 2011 insgesamt 48,2 Prozent. Die Gebühren werden daher (mit wenigen Ausnahmen) einheitlich um diesen Prozentsatz erhöht (siehe Tabelle).

Was zu ganz schön fetten Preissteigerungen führt. Für einen Reisepass werden ab Juli 112 statt bisher 75,90 Euro fällig. Beim Personalausweis sind künftig 91 statt 61,50 Euro zu entrichten. Der "Preis" für einen Führerschein steigt von 60,50 auf 90 Euro. Für die Zulassung zahlt man ab Juli 178 statt 119,80 Euro. Für die Eheschließung steigt die Gebühr von 50 auf 74 Euro.

Teurer werden auch Waffendokumente. Eine Waffenbesitzkarte kostet 110 statt zuvor 74,40 Euro, ein Waffenpass 175 statt 118,40 Euro.

E-Card doppelt so teuer

Fast verdoppelt wird die Servicegebühr für die E-Card. Statt 13,80 jährlich werden künftig 25 Euro fällig. Die Erhöhung tritt mit 1. Juli in Kraft, wirksam wird sie ab dem Jahr 2026. Abgebucht wird die Gebühr für das Folgejahr jeweils im November. Heißt: Im November 2025 wird für das Kalenderjahr 2026 ein E-Card-Service-Entgelt in der Höhe von 25 Euro in der Regel mit der Lohnabrechnung eingezogen.

Erstmals müssen auch Pensionisten, die bisher ausgenommen waren, für die E-Card bezahlen.

Zigarettenpreise steigen

Raucher müssen für ihr "Laster" künftig noch tiefer in die Tasche greifen. Im Rahmen der bereits 2022 beschlossenen schrittweisen Anhebung der Tabaksteuer kommt mit 1. Juli die nächste Phase. Bereits heuer im April wurde die Tabaksteuer erhöht, was die Hersteller mit einem Preisplus zwischen 20 und 50 Cent an die Konsumenten weitergaben. Mit Juli folgt nun der nächste Preisschritt seitens der Tabakkonzerne – viele Tschick-Packerl werden um 10 oder 20 Cent teurer.

Selbstbehalt bei Krankentransporten

Nachdem auch die Gesundheitskasse sparen muss, gibt es ab Juli einen Selbstbehalt für nicht akute Krankentransporte – also beispielsweise bei Personen, die regelmäßig zu einer Therapie gefahren werden. Für Fahrten ohne Sanitäter, etwa per Fahrtendienst oder Taxi, liegt der selbst zu tragende Kostenanteil bei 7,55 Euro, was der Rezeptgebühr entspricht. Für Krankentransporte mit einer Trage und Sanitäterbegleitung werden 15,10 Euro fällig.

Ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse. Auch Kinder sind von einer Kostenbeteiligung befreit. Zudem wurde eine Obergrenze für Transport-Selbstbehalte von maximal 28 Fahrten pro Jahr festgelegt.

Weniger Kilometergeld für Fahrräder

Für jene, die mit dem Fahr- oder Motorrad in die Arbeit fahren, wurde das amtliche Kilometergeld erst mit 1. Jänner 2025 auf 50 Cent/km erhöht. Damit ist es aber nun schon wieder vorbei – per 1. Juli sinkt dieses Kilometergeld erneut auf 25 Cent.

Immobilien-Steuern

Die Regierung hat auch an einigen Immo-Steuern gedreht, um Mehreinnahmen zu lukrieren. Diese Änderungen treten per 1. Juli in Kraft. So wird für Immobiliengesellschaften der Grunderwerbsteuersatz erhöht. Außerdem wird die Schwelle für die Grunderwerbssteuerpflciht bei Anteilsübertragungen von 95 auf 75 % gesenkt. Und es kommt ein neuer Umwidmungszuschlag.

AMS-Geld

Mit 1. Juli tritt auch eine Novelle zum Arbeitslosengesetz in Kraft. Demnach müssen sich Personen, die ihre Arbeitslosenmeldung beim AMS nach einer Unterbrechung – etwa wegen Krankheit oder Auslandsaufenthalt – fortsetzen wollen, bereits am ersten Tag nach der Unterbrechung beim AMS zurückmelden. Versäumt man das, gibt es erst ab dem Tag der tatsächlichen Wiedermeldung beim AMS Anspruch auf Arbeitslosengeld. Früher betrug die entsprechende Frist eine Woche.

NoVA-Befreiung

Es gibt aber auch Entlastungen, die mit Juli wirksam werden. Da geht es um Erleichterungen für Firmen. So fällt per 1. Juli die NoVA-Pflicht für Kleintransporter, was für Firmen wie beispielsweise Handwerkerbetriebe bedeutet, dass die Fahrzeuge um einige tausend Euro günstiger und damit attraktiver in der Anschaffung werden. Die NoVa-Befreiung ist Teil des Entlastungspakets der Wirtschaft für den Mittelstand. Dazu gehören auch steuerliche und bürokratische Vereinfachungen durch die Erhöhung der Basispauschalierung.

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