Das ändert sich alles

Neue harte Regel fix – wann du AMS-Geld verlierst

Ab 1. Juli 2025 müssen sich Arbeitslose nach Krankheit, Reha oder Urlaub sofort wieder beim Arbeitsmarktservice melden – sonst droht ein Geldverlust.
André Wilding
25.06.2025, 21:17
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Mit 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung für Arbeitslose in Kraft: Wer nach einer Unterbrechung – etwa wegen Krankheit, Schulung, Auslandsaufenthalt, Karenz oder kurzer Jobphase – wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, muss sich ab sofort am ersten Tag danach beim AMS zurückmelden. Die bisherige Frist von sieben Tagen fällt weg.

Wer zu spät dran ist, verliert Geld

Was viele nicht wissen: Das Arbeitslosengeld wird künftig erst ab dem Tag der Wiedermeldung ausbezahlt. Wer zu spät dran ist, verliert bares Geld. AMS-Chef Johannes Kopf spricht von mehr Klarheit, Fairness und besseren Jobchancen: "Wer nach einer Unterbrechung wie Krankheit oder Reha wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, kann künftig unmittelbar weiterbetreut und vermittelt werden."

Im Detail betrifft diese Wiedermeldung Personen, die etwa aufgrund von Krankheit, eines Auslandsaufenthalts, einer Bildungsmaßnahme, Karenz oder Mutterschutz, kurzzeitiger Arbeitsaufnahme, aber auch Haft ihre Arbeitslosenvormerkung unterbrochen haben. Wird diese Frist nicht eingehalten, so entsteht der Anspruch auf das Arbeitslosengeld erst ab dem Tag der Wiedermeldung und nicht wie bisher rückwirkend.

Die Wiedermeldung kann erst nach Ende der Unterbrechung erfolgen, auch wenn diese schon früher bekannt ist. Möglich ist die Wiedermeldung per eAMS, telefonisch oder persönlich in der regionalen Geschäftsstelle. Bei der Rückmeldung nach einer Krankheit ist immer eine ärztliche Bestätigung über die Dauer der Krankheit notwendig – auch bei nur eintägiger Erkrankung.

Digitale Änderungen

Auch digital ändert sich einiges: Wer sich für das eAMS-Konto entscheidet, muss dieses künftig mindestens zweimal pro Woche prüfen. Denn sobald ein Schreiben digital eingeht, gilt es als zugestellt – Papierpost gibt’s nur noch in Ausnahmefällen. "Natürlich gelten diese Regelungen nur für Personen, die über eine entsprechende elektronische Ausrüstung und Befähigung verfügen", erklärt Johannes Kopf.

Wie schon bisher bei postalischer Zustellung drohen nun auch bei digitaler Zustellung von Schriftstücken Sanktionen, wenn Termine wie Kontrollgespräche oder Vorstellungsgespräche versäumt werden. Insgesamt erhofft sich das AMS davon eine Verringerung der Papier- und Versandkosten.

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