Laut derzeitigem Stand dürfte ein technischer Defekt bei einem Pritschenwagen am Samstagvormittag den großen Waldbrand im Raxgebiet bei Schwarzau im Gebirge (Bezirk Neunkirchen) ausgelöst haben.
Die Flammen breiteten sich daraufhin – auch wegen der Trockenheit – rasant aus. Am Sonntag lief der Einsatz weiter auf Hochtouren, wie Einsatzleiter Josef Huber im "Heute"-Gespräch berichtet: "Es ist ein sehr kräftezehrender Einsatz. Derzeit stehen 340 Feuerwehrkräfte und drei Hubschrauber (Anm.: zwei private und ein Polizeihubschrauber) im Einsatz."
Die Hubschrauber stehen aus der Luft seit dem Morgen im Einsatz. Auf der anderen Seite müssen immer wieder brennende Wurzelstöcke aufgespürt und abgelöscht werden. Das Feuer indes sei unter Kontrolle – betroffen ist im schwierigen Gelände ein rund acht Hektar großes Gebiet.
Der Einsatz werde sicherlich noch den ganzen Sonntag andauern, vor Montag sei kein "Brand aus" vorhersehbar, so Huber. Kopfzerbrechen macht den Einsatzkräften auch der Wind. Am Nachmittag könnte sich die Lage deshalb nochmal verschärfen.
Erinnerungen werden an das Jahr 2021 wach – auch damals war Huber Einsatzleiter. Der Brand damals habe aber nochmal eine andere Dynamik gehabt. Auch die Landeschefin meldete sich zu dem laufenden Großeinsatz zu Wort: "Mein Dank gilt den hunderten Kameradinnen und Kameraden, die an diesem Wochenende im Raxgebiet unter extrem schwierigen Bedingungen gegen den Waldbrand ankämpfen. Der Einsatz erinnert uns an den verheerenden Waldbrand in Hirschwang im Jahr 2021 und wie wichtig es ist, dass wir uns achtsam in unseren Wäldern verhalten", betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Aktuell gelten in NÖ bereits in den Bezirken Baden und Mödling bereits Waldbrandverordnungen. Das Entzünden von Feuern wie Lagerfeuer oder Grillen, sowie das Rauchen sind ausdrücklich verboten. Ebenso das Wegwerfen von brennenden Gegenständen, wie Zigaretten oder Glasflaschen, die durch ihre Brennglaswirkung Brände verursachen können – mehr dazu hier.
Diese Vorschriften gelten sowohl im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich, der alle waldnahen Flächen wie Wiesen und Felder umfasst. Diese Bereiche sind besonders gefährdet, da die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers begünstigen können. Bei Missachtung drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe.