Eine junge Wienerin geriet laut Arbeiterkammer Wien unverschuldet in eine existenzielle Notlage. Aufgrund schwerer gesundheitlicher Einschränkungen weist Frau S. mittlerweile einen Grad der Behinderung von 100 Prozent auf. Trotz ihrer schwierigen Lebenssituation geriet diese Frau unverschuldet in eine existenzielle Notlage – und fiel um die Mindestsicherung um.
Laut eigenen Angaben erhielt Frau S. kein Erinnerungsschreiben für die notwendige Verlängerung der Sozialhilfe. Die Leistung endete dadurch unbeabsichtigt mit November 2025. Erst im Jänner 2026 bemerkte die Familie, dass die Zahlungen ausgeblieben waren, und stellte umgehend einen neuen Antrag.
Dann begannen weitere Probleme: Bei der ursprünglichen Gewährung der Leistung war ein bereits im Mai 2025 erstelltes Protokoll des Bezirksgerichts zum Unterhalt der Eltern als Grundlage akzeptiert worden. Im neuen Verfahren wurde dieses laut AK plötzlich nicht mehr anerkannt. Der Antrag wurde schließlich abgewiesen.
Für Frau S. und ihre Eltern bedeutete das eine zusätzliche Belastung. Erst nach Kontakt mit der Sozialberatung Wien, mit der die AK zusammenarbeitet, konnten laut AK die notwendigen weiteren Schritte geklärt werden. Die Familie suchte daraufhin erneut das Bezirksgericht auf.
Seit Mai 2026 erhält Frau S. wieder Mindestsicherung. Noch offen sind allerdings die Monate Jänner bis April 2026. Für diesen Zeitraum brachte die Sozialberatung Wien eine Beschwerde wegen der Nichtgewährung der Leistungen ein. Das Verfahren ist noch anhängig. "Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe für viele Menschen ist", so Ines Stilling, Leiterin des Sozialbereichs in der AK Wien.
Für Stilling zeigt der Fall, dass Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, besser unterstützt werden müssten. "Wichtig ist natürlich eine ausreichende Höhe der Leistung, aber auch dass Dauerleistungen dauerhaft zuerkannt werden. Zudem spart das viel Arbeit in der Verwaltung", erklärt sie.
Die AK fordert außerdem, Bezieher dauerhaft in die Krankenversicherung einzubeziehen. Auch die Verpflichtung für Erwachsene, von ihren Eltern Unterhalt einzufordern, soll nach Ansicht der AK entfallen. "Egal, welche Widrigkeiten das Leben bringt: Die Sozialhilfe muss der feste Boden unter den Füßen der Menschen sein", so Stilling.