Wienerin knurrte vor Wut

400 Euro Gassi-Strafe – Behörde zieht nun Schwanz ein

Die Hundebesitzerin knurrte vor Wut: Weil sie für eine Gassi-Runde im Wiener Prater Strafe zahlen sollte. Jetzt ist alles anders – das findet sie Wau!
02.11.2026, 05:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Ein harmloser Spaziergang mit ihrem Pudel "Gismo" kam eine Wienerin beinahe teuer zu stehen. Satte 400 Euro sollte Petra G. für eine Gassi-Runde im Prater blechen. Doch die Hundehalterin ließ nicht locker, legte Einspruch ein – und darf sich jetzt über einen tierischen Erfolg freuen.

Rückblick: Am 19. April war die Wienerin mit ihrem vierjährigen Pudel im Prater unterwegs. Gismo war brav angeleint, als die beiden zwischen Jesuitenwiese und Arenawiese entlangspazierten. Plötzlich wurde das Duo von Polizisten gestoppt.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig! Mail an uns

Der Vorwurf: Petra G. habe mit ihrem Vierbeiner eine Hundeverbotszone betreten. Die Wienerin widersprach vehement. Schließlich hatte ihr zuvor ein anderer Polizist erklärt, dass sie den Weg mit angeleintem Hund benutzen dürfe. Lediglich die angrenzenden Grünflächen seien tabu.

Doch die Beamten kannten kein Pardon. "Verbot ist Verbot", bekam die verdutzte Hundehalterin zu hören. Rund zwei Monate später flatterte ihr tatsächlich eine Strafverfügung über saftige 400 Euro ins Haus.

Das wollte Petra G. nicht auf sich sitzen lassen und begann zu recherchieren. Dabei stieß sie auf eine entscheidende Ausnahme: Der Weg, auf dem sie mit Gismo unterwegs gewesen war, gehört "zum Stadtwanderweg Nummer 9". Und genau dieser ist laut Verordnung vom Hundeverbot ausgenommen!

Mit einem Lageplan als Beweis legte die Wienerin am 25. Juni Einspruch gegen die Strafe ein. Nach mehr als zwei Monaten Wartezeit kam schließlich die erlösende Nachricht von der MA 60: Das Verwaltungsstrafverfahren wurde eingestellt. Petra G. muss keinen Cent bezahlen.

"Die Strafverfügung wurde vollkommen fallengelassen, mein Einspruch wurde in vollem Umfang anerkannt", jubelt die erleichterte Hundehalterin gegenüber "Heute". Für Gismo und sein Frauerl ging die Geschichte damit doch noch glimpflich aus.

POM, Akt. 02.11.2026, 07:16, 02.11.2026, 05:30