Erst der Schock über eine saftige Geldstrafe, jetzt die große Erleichterung! Im Juni berichtete "Heute" über die Wienerin Petra G., die nach einem Spaziergang mit ihrem Pudel Gismo im Prater plötzlich 400 Euro zahlen sollte. Die Frau wollte das nicht hinnehmen und erhob Einspruch.
Rückblick: Am 19. April war Petra G. mit ihrem vierjährigen Pudel im Wiener Prater unterwegs. Der Hund war angeleint, die beiden gingen auf dem Weg zwischen Jesuitenwiese und Arenawiese. Plötzlich wurde die Wienerin von Polizisten angehalten.
Der Vorwurf: Sie habe mit ihrem Hund eine Hundeverbotszone betreten. Petra G. widersprach. Sie war sich sicher, denn zuvor hat ihr ein Polizist erklärt, dass sie den Weg mit angeleintem Hund benutzen darf, solange sie die Grünflächen nicht betrete.
Doch der Beamte ließ nicht mit sich reden. "Verbot ist Verbot", bekam die Wienerin damals zu hören. Rund zwei Monate später flatterte die Strafverfügung über 400 Euro ins Haus.
Nach dem Bericht auf Heute.at entdeckte Petra G. einen Kommentar, der sie auf eine wichtige Ausnahme aufmerksam machte. Denn der Weg, auf dem sie mit Gismo unterwegs gewesen war, gehört laut ihrem Einspruch "zum Stadtwanderweg Nummer 9 beziehungsweise zur Verbindung zur Endstation der Straßenbahnlinie 1." Genau diese Wege sind laut der von ihr angeführten Verordnung vom Hundeverbot ausgenommen.
Petra G. recherchierte daraufhin die entsprechenden Bestimmungen und legte am 25. Juni Einspruch gegen die gesamte Strafverfügung ein.
In ihrer Begründung stellte sie klar, dass sie mit Gismo nicht auf der Arenawiese gewesen sei, wie in der Strafverfügung behauptet. Vielmehr sei sie auf dem Weg zwischen Jesuitenwiese und Arenawiese in Richtung Rotundenallee gegangen, ohne die Grünflächen zu betreten.
Als Beweis legte sie auch einen Plan der Hundeverbotszonen im Prater bei. Darauf ist der betreffende Weg nicht als Verbotszone gekennzeichnet.
Dann hieß es wieder lange warten. Mehr als zwei Monate dauerte laut Petra G. die Bearbeitung ihres Einspruchs. Vor kurzem erhielt sie schließlich Post von der Stadt Wien.
Das Schreiben der MA 60 bringt die entscheidende Nachricht: Das Verwaltungsstrafverfahren wird gemäß § 45 Absatz 1 des Verwaltungsstrafgesetzes eingestellt. Petra G. muss die ursprüngliche Strafe von 400 Euro nicht bezahlen.
"Die Strafverfügung wurde vollkommen fallengelassen, mein Einspruch wurde in vollem Umfang anerkannt", freut sich die Hundehalterin im Gespräch mit "Heute".